10.11.2009, 11:46 Uhr
Für einen brutalen Tritt ins Gesicht muss ein bayerischer Amateurfußballer zwei Jahre ins Gefängnis (Foto: imago)Der 23-jähriger Amateurfußballer Gregor D. aus Kulmbach muss nach einem brutalen Tritt ins Gesicht seines Gegenspielers für zwei Jahre ins Gefängnis. Die Begründung für das Urteil formulierte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Bayreuth Werner Kahler so: "Die Rechtsordnung kann nicht hinnehmen, dass so etwas auf den Fußballplätzen einreißt."
Am 21. Oktober 2007 traten in einem Kreisligaspiel der TSV Melkendorf und der TSV Presseck gegeneinander an. Eigentlich hatte D. keinen Grund so auszurasten, seine Melkendorfer Mannschaft lag mit 2:0 vorn.
Doch abseits des Spielgeschehens beging der Spieler die Tat, die an Brutalität kaum zu überbieten ist. Wie Beobachter berichten, sei der Tritt in das Gesicht des Pressecker Spielers Christian K. in Kung-Fu-Manier passiert und so gewaltig gewesen, dass K. eine Reihe Gesichtsknochen gebrochen wurden. Der Richter sagte in der Verhandlung: "Es wäre wesentlich einfacher gewesen die Knochen zu zählen, die heil geblieben sind." Der Getretene wurde vom Rettungsdienst zunächst ins Kulmbacher Klinikum und dann in eine Spezialklinik nach Erlangen gebracht, wo er in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Die Pressecker Spieler waren so schockiert, ihren Mitspieler blutüberströmt am Boden liegen zu sehen, dass sie nicht in der Lage waren, das Spiel fortzusetzen.
Nach dieser Tat trennte sich der TSV Melkendorf von seinem Spieler. Darüber hinaus bekam D. eine lebenslange Sperre vom Fußballverband auferlegt. Schlimmer sind für den 23-Jährigen jedoch die strafrechtlichen Folgen, weil Staatsanwältin Dr. Patricia Finkenberger ihn wegen schwerer Körperverletzung anklagte. Der Straftatbestand der schweren Körperverletzung ist vom Gesetz noch höher eingestuft, als die gefährliche Körperverletzung. Bei schwerer Körperverletzung erleidet das Oper zum Beispiel eine dauerhafte Entstellung oder verliert ein Körperteil. Ende Januar verurteilte das Kulmbacher Schöffengericht D. zu zwei Jahren und acht Monaten Strafe ohne Bewährung.
Gegen dieses Urteil legte D. Berufung ein und erklärte, er wolle nicht ins Gefängnis. D. behauptete gar, K. hätte ihn abzielend auf seine kasachische Abstammung beleidigt und ihn während des Spiels einen Ellenbogencheck ins Gesicht verpasst. Die Berufungskammer nahm daraufhin eine langwierige Beweisaufnahme auf und kam zu dem Ergebnis, dass nichts geschehen sei, das "über ein normales Spielverhalten hinaus Anlass zu einer solchen Tat geben hätte." Am Ende wurde der Schuldspruch vom Landgericht von schwere auf gefährliche Körperverletzung abgemildert, weil die Heilung des Opfers gute Fortschritte machte und eine Entstellung K. daher ausgeschlossen sei. Richtig Fußballspielen wird Christian K. allerdings nie wieder können.
Quelle: FUSSBALL.DE
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