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DFB beschließt Maßnahmen wegen Steueraffäre

17.11.2011, 13:02 Uhr

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist künftig Pflicht für Deutschlands Top-Schiris. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist künftig Pflicht für Deutschlands Top-Schiris. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Der DFB zieht Konsequenten aus der Steueraffäre im Schiedsrichterwesen. Deutschlands Spitzen-Referees müssen ab der kommenden Saison ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

DFB-Präsident Theo Zwanziger und Schiedsrichter-Boss Herbert Fandel erklärten im Rahmen einer Pressekonferenz in der DFB-Zentrale zudem, dass eine Schutzsperre gegen die Schiedsrichter nicht ausgesprochen werde.

DFB: 42 von 49 Referees haben eine reine Weste

Im Zuge der Schiedsrichter-Steueraffäre wurden laut Verband insgesamt 49 aktive Unparteiische bzw. Assistenten kontaktiert, darunter alle 41 Schiedsrichter der Bundesliga und 2. Liga. "42 Schiedsrichter äußerten gegenüber ihrem Vertrauensmann beziehungsweise der Schiedsrichterkommission, dass sie nicht Gegenstand von förmlichen Steuerverfahren sind", so der DFB. In sieben Fällen gehen die Betroffenen nach Rücksprache mit ihren Steuerberatern davon aus, dass es zu einer Nachzahlung komme. Laut Medienberichten wird gegen rund 70 aktive und ehemalige Referees durch die Steuerbehörden ermittelt. Alle befragten Schiedsrichter befürchteten keine strafrechtlichen Konsequenzen, hieß es weiter. Eine sogenannte Integritätsbefragung soll über die unbedenkliche Weiterbeschäftigung der Unparteiischen befinden.

Zwanziger: "Generalverdacht völlig unangebracht"

"Wir haben keinen Grund, an den Aussagen unserer Schiedsrichter zu zweifeln. Und wir werden Spekulationen jetzt auch nicht zum Maßstab unseres Handelns machen, sondern zunächst einmal die Ergebnisse der Überprüfungen durch die Steuerbehörden abwarten, bevor wir eine Bewertung vornehmen", sagte Herbert Fandel. DFB-Präsident Zwanziger ergänzte: "Die Verlässlichkeit ihrer Angaben immer vorausgesetzt, zeichnet sich deutlich ab, dass die Dimension weitaus geringer einzuschätzen ist, als es zuletzt kolportiert wurde. Ein Generalverdacht gegenüber dem Schiedsrichterwesen ist demnach völlig unangebracht. Für den Fall, dass Verfehlungen von Schiedsrichtern bewertet werden müssen, ist die Kommission durch die geplanten Maßnahmen gut vorbereitet."

Quelle: dapd

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