15.03.2011, 12:30 Uhr | dpa
Bilder vom Spiel Fortuna gegen Osnabrück: Ein verletzter Kameramann wird abtransportiert. (Foto: imago)
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf mit einer hohen Geldstrafe belegt. Nach wiederholtem unsportlichen Verhalten muss der Zweitligist 25.000 Euro zahlen. Im Falle weiterer gravierender Vorfälle droht dem Klub eine Platzsperre, ein teilweiser oder sogar ein vollständiger Ausschluss der Öffentlichkeit für eine Partie. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Beim Heimspiel am 27. Februar 2011 gegen Osnabrück mussten zwei Kameraleute eines TV-Teams nach der Detonation eines Knallkörpers mit Verdacht auf ein Trauma im Krankenhaus untersucht werden. Der Böller war aus dem Düsseldorfer Block geworfen worfen. Während der Partie beim SC Paderborn am 24. Oktober 2010 war ein Knallkörper im Fortuna-Fanblock gezündet worden. Im Duell mit dem VfL Bochum am 18. Februar 2011 wurden von Düsseldorfer Zuschauern zwei Bengalische Feuer abgebrannt und zwei Knallkörper auf das Spielfeld geworfen.
Quelle: dpa
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