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Platzsperre für Hansa Rostock bleibt aus

27.10.2010, 18:39 Uhr | dpa, sid

Rostocker Spieler versuchen, die mitgereisten Fans zu beruhigen. (Foto: imago)

Rostocker Spieler versuchen, die mitgereisten Fans zu beruhigen. (Foto: imago)

Hansa Rostock bleibt das befürchtete Geisterspiel erspart. Nach den Ausschreitungen im Derby bei Dynamo Dresden hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten lediglich dazu verurteilt, die nächsten beiden Auswärtsspiele beim SV Sandhausen und beim SV Wehen-Wiesbaden ohne seine Fans zu bestreiten. Hansa hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Als Schadensersatz für entgangene Einnahmen muss Hansa Rostock dem SV Sandhausen 9000 Euro und dem SV Wehen-Wiesbaden 18.000 Euro zahlen. Darüber hinaus muss Hansa die beiden Heimvereine durch Fanbetreuer und eine ausreichende Anzahl eigener Ordnungskräfte vor Ort unterstützen. Das DFB-Gericht entsprach mit seinem Urteil im Grundsatz einem Vorschlag, den die Rostocker selbst unterbreitet hatten.

Hauptsponsor reagiert auf Imageschaden

"Bei der Urteilsfindung hat das DFB-Sportgericht strafmildernd berücksichtigt, dass der FC Hansa die Vorfälle scharf verurteilt, sich von diesen klar distanziert und zudem umfangreiche eigene Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit sowie zur Identifizierung der konkreten Täter ergriffen hat", sagte Bernd Hofmann, Vorstandsvorsitzender der Ostdeutschen. Allerdings sei ihm "deutlich signalisiert worden, dass wir bei erneuten gravierenden Vorfällen mit weitergehenden Sanktionen zu rechnen haben. Wir appellieren an unsere Anhänger, nicht nach Sandhausen und Wiesbaden zu fahren." Hauptsponsor Veolia reagierte auf den Imageschaden und kürzte sein Sponsoring um 10.000 Euro.

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Pyrotechnik aus dem Rostocker Block sorgt für Empörung

Vermummte Hansa-Anhänger hatten vor und während des Spiel in Dresden Böller, Leuchtkugeln und andere Pyrotechnik gezündet. Das Spiel war deshalb mit Verspätung angepfiffen worden. Die Rostocker waren vom DFB erst in der vergangenen Woche wegen ähnlicher Vorfälle in vorangegangen Auswärtspartien zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden.

Quelle: sid , dpa

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