05.10.2012, 11:46 Uhr | dpa
Zweikämpfe - wie hier zu sehen - gehören zum Fußball dazu. Mitunter übertreiben es die Beteiligten aber. (Quelle: imago)
Die private Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Fußballspieler bei einem groben Foul vorsätzlich den Gegner verletzt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Allerdings sei nicht bei jedem groben Foul davon auszugehen, dass der Gegner vorsätzlich verletzt werden sollte.
Geklagt hatte ein Amateurfußballer aus Baden-Württemberg. Er war bei einem Landesliga-Spiel mit Anlauf und gestrecktem Bein seitlich von hinten in einen Gegenspieler gesprungen. Dieser erlitt einen Wadenbeinbruch, ein ausgekugeltes Sprunggelenk und mehrere Bänderrisse. Kurz vor seinem Foul hatte der Angreifer seinem Gegner gedroht, ihm bei der nächsten Aktion "die Beine zu brechen".
Die Versicherung müsse für Schmerzensgeld und Schadenersatz nicht aufkommen, weil der Spieler die Verletzung "vorsätzlich und widerrechtlich" verursacht habe, so das Gericht. Bei einem derart gefährlichen Einsteigen dürfe der Spieler nicht darauf vertrauen, dass nichts passiere. Er habe die Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen. Ein Strafverfahren gegen den Spieler war gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.
Quelle: dpa
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