31.08.2010, 10:59 Uhr | dpa
Für Marcel Schuon kommt es momentan dicke: Vom DFB wurde er gesperrt, nun plant sein Ex-Klub Osnabrück eine Klage. (Foto: imago)
Der Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück plant eine Schadenersatzklage gegen seinen im Wettskandal verurteilten Ex-Profi Marcel Schuon. "Wir lassen das von unserem Anwalt prüfen", sagte VfL-Präsident Dirk Rasch am Dienstag: "Es geht um den immateriellen Schaden, um den Imageverlust. Wir sind sechs Wochen lang wie Täter behandelt worden, obwohl wir Opfer waren." Der Kontrollausschuss und und das DFB-Sportgericht sahen es als erwiesen an, dass sich Schuon bereiterklärt habe, die Ergebnisse von vier Punktspielen des VfL zu beeinflussen. Schuon habe die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt, hieß es in der Pressemitteilung des DFB.
Rasch kritisiert zugleich das aus seiner Sicht zu milde Urteil des Deutschen Fußballbundes, der Schuon am Montag für 33 Monate gesperrt hatte. Kontrollausschuss und Sportgericht sahen es als erwiesen an, dass sich Schuon bereiterklärt habe, die Ergebnisse von vier Punktspielen des VfL zu beeinflussen.
Der ehemalige Trainer der Osnabrücker, Claus-Dieter Wollitz, geht mit seinem Ex-Spieler Schuon hart ins Gericht. Ihm ist die Sperre durch den DFB zu milde: "Das Strafmaß von 33 Monaten ist lächerlich. Das ist ein Betrüger, er hat Leuten eine Illusion weggenommen. Das ist nicht entschuldbar. Er hat auf dem Fußballplatz nichts mehr zu suchen. Solche Spieler gehören für mich ins Gefängnis", sagte der jetzige Coach von Energie Cottbus.
Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es vielmehr als erwiesen an, dass er sich gegenüber einem Inhaber eines Wettbüros bereit erklärt hatte, die Ergebnisse der Zweitligaspiele des VfL Osnabrück gegen Carl Zeiss Jena (2. Mai 2008), Alemannia Aachen (21. November 2008), den FC Augsburg (17. April 2009) sowie den 1. FC Nürnberg (13. Mai 2009) zugunsten des jeweiligen Spielgegners zu beeinflussen. Ein Nachweis, dass es seitens von Schuon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden. Auch wenn dem Spieler nach der Begegnung in Augsburg bestehende Wettschulden in Höhe von 25.000 Euro erlassen wurden.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde Schuon zweimal angehört. Dabei räumte er die Vorwürfe im Wesentlichen ein, so dass es einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht nicht mehr bedurfte. Bei der Strafzumessung wurde zugunsten Schuons insbesondere berücksichtigt, dass er an der Aufklärung von Manipulationsvorwürfen zumindest in Teilbereichen mitgewirkt hat. Schuon sei sich bewusst, hieß es in der Stellungnahme des DFB, "dass er dem Fußball durch sein Verhalten erheblichen Schaden zugefügt hat".
Quelle: dpa
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