Sportgericht|29.09.2016|12:02

Strafen im Herren- und Juniorenbereich

In den vergangenen Monaten kam es in Berlin zu Vergehen im Herren- und Juniorenbereich. [Foto: 2014 Getty Images]

In den vergangenen Wochen hat das Sportgericht des BFV diverse Strafen aufgrund von regelwidrigem Verhalten ausgesprochen. Unterschiedliche Vergehen führten zu Geldstrafen, Sperren und Suspendierungen.

Der Sachverhalt wird anonymisiert geschildert, damit die Sanktionen nachvollziehbar sind. Der BFV verdeutlicht mit der Reihe „Fehlverhalten wird konsequent bestraft“, dass Zwischenfälle auf und neben den Sportplätzen vom Sportgericht nachhaltig sanktioniert werden. Heute Teil 16.

Verbot von Ausführung eines Vereins- oder Verbandsamtes

Dem Trainer einer C-Junioren-Mannschaft wird es untersagt, zwei Monate lang ein Traineramt auszuüben. Im Anschluss an diese Sperre erhält er darüber hinaus ein Innenraumverbot für die nächsten vier Pflichtspiele seiner Mannschaft. Nach einer Partie seiner C-Junioren entdeckte er auf der Homepage des Gegners den Spielbericht des Co-Trainers. Daraufhin versendete er SMS mit beleidigendem und provokativem Inhalt an den gegnerischen Trainer. Im Zuge der Verhandlung zeigte der Beschuldigte sich jedoch einsichtig und geständig. Aus diesem Grund sieht das Sportgericht von einer zusätzlichen Geldstrafe ab.

Eine härtere Strafe erhielt der Co-Trainer einer D-Junioren-Mannschaft. Er darf insgesamt sieben Monate kein Vereins- oder Verbandsamt bekleiden. Nach Spielende liefen er und weitere Personen über einen anliegenden Platz, auf dem ein E-Junioren-Spiel stattfand. Zunächst bat der Schiedsrichter die betroffenen Personen dies zu unterlassen, als sie dieser Bitte jedoch nicht nachkamen, wiederholte sich der Schiedsrichter in strengerem Ton. Dies verärgerte den Co-Trainer so sehr, dass er auf den Unparteiischen zulief und ihm mit der flachen Hand auf den Brustkorb schlug. Das Spiel der E-Junioren wurde abgebrochen, bei dem Schiedsrichter später eine Rippenprellung diagnostiziert. Der Co-Trainer erkannte kurz nach der Tat sein Fehlverhalten und entschuldigte sich persönlich beim Schiedsrichter und vor dem Sportgericht.

Geldstrafe für Abbrennen von Pyrotechnik

Bereits in der ersten Minute in einem Spiel der Herren Bezirksliga wurde von einer Personengruppe, die eindeutig dem Gastverein zuzuordnen war, eine rote Leuchtkugel gezündet und Richtung Spielfeld geworfen. Sie schlug im Strafraum der Heimmannschaft auf, wenige Meter vom Torhüter entfernt. Nach einer wetterbedingten Spielunterbrechung kam es erneut zu einer massiven Störung durch die zuvor auffällig gewordenen Zuschauer. Diesmal wurde eine Leuchtfackel auf die Tartanbahn in die Nähe des Schiedsrichterassistenten geworfen. Die Schiedsrichter hatten erhebliche Probleme bei dieser Partie für Ruhe zu sorgen. Aufgrund der Gefährdung der am Spiel beteiligten Personen, wird der Gastverein zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.

Spielsperren und Geldstrafen

Zu einer Sperre von 15 Spielen wurde ein Spieler einer Herrenmannschaft verurteilt. Zunächst schoss er einen ruhenden Ball mit Absicht aus kurzer Distanz gegen einen Gegenspieler und sah dafür die Rote Karte. Daraufhin versuchte er dem Schiedsrichter einen Kopfstoß zu geben und anstatt das Spielfeld zu verlassen, suchte er immer wieder die Konfrontation mit dem Unparteiischen. Dieser sah sich dadurch gezwungen das Spiel abzubrechen. Das Sportgericht ahndet somit folgende Vergehen mit 15 Spielen Sperre: das Anschießen des Gegenspielers als Unsportlichkeit, die versuchte Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter sowie das Herbeiführen des Spielabbruchs und das Nichtbefolgen einer Schiedsrichteranweisung.

In einer anderen Herrenpartie kam es ebenfalls zu einem Spielabbruch, nachdem die Heimmannschaft nach einer Gelb-Roten Karte geschlossen das Spielfeld verließ. Trotz fünfmaliger Aufforderung das Spiel fortzuführen, lehnte die Mannschaft das Weiterspielen ab. Da dies nicht der erste Vorfall in der vergangenen Saison war, wurde die betroffene Mannschaft für den Rest der Saison vom Spielbetrieb suspendiert. Außerdem wurde ihr das Spiel als verloren gewertet. Der Verein wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, hinzu kam eine Ordnungsstrafe von 100 Euro aufgrund des Nicht-Erscheinens am Verhandlungstag.