Vereinswechsel: Das musst du wissen!
Sommerzeit ist Transferzeit: Das ist im Amateurfußball nicht anders als in der Bundesliga. Hier gibt's die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vereinswechsel.
Mehr lesen
Aktuell technische Probleme bei FUSSBALL.DE.
An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
Wir bitten um euer Verständnis.
[Foto: Foto Baumann]
Im wfv werden 2014 insgesamt 24 Amateurvereine (inkl. 3. Liga) eine Bonuszahlung bekommen. Dabei kommen insgesamt 52.650 Euro zur Verteilung.
Seit der Saison 1997/98 erhalten Amateurvereine vom DFB "Bonuszahlungen" für ihre Ausbildungsarbeit mit talentierten Fußballerinnen und Fußballern. Alle Spieler und Spielerinnen, die erstmalig in jungen Jahren für Deutschland auflaufen, werden dabei zur Berechnung herangezogen.
Fast 53.000 Euro gehen an wfv-Vereine
Folgende Vereine erhalten DFB-Bonuszahlungen aus 2012/13:
U16-Junioren (1. Januar 1997)
Ufuk Akyol - TSB Ravensburg 1.200 Euro / FV Ravensburg 2.200 Euro
Max Besuschkow - FC Rottenburg 1.950 Euro
Nicola Della Schiava - SpVgg Au/Iller 2.450 Euro
Arianit Ferati - TSV Großheppach 1.200 Euro / Stuttgarter Kickers 1.700 Euro
Richard Grosch - FC Hohenacker 1.200 Euro
Kevin Ikpide - TSV Weilheim/Teck 2.450 Euro
Dominik Martinovic - SportKultur Stuttgart 1.200 Euro / Stuttgarter Kickers 1.700 Euro
Lukas Ramser - TSV RSK Esslingen 1.450 Euro / Stuttgarter Kickers 1.700 Euro
U16- Juniorinnen (1. Januar 1997)
Miriam Hanemann - SV Ebnat 2.200 Euro
Lisa Karl - SV Westernhausen 2.200 Euro / TSV Crailsheim 1.200 Euro
Saskia Meier - SV Waldmössingen 1.200 Euro / SV Zimmern o.R. 2.700 Euro
U17-Junioren (1. Januar 1996)
Marius Funk - FV 08 Unterkochen 4.200 Euro
Hendrik Hofgärtner - TSG Bad Wurzach 2.450 Euro
Sebastian Kolbe - ASV Aichwald 2.200 Euro
U17-Juniorinnen (1. Januar 1996)
Anna-Sophie Fliege - 1. FC Normannia Gmünd 1.200 Euro
U18-Junioren (1. Januar 1995)
Marvin Sinan Büyüksakarya - FV Spfr Neuhausen 1.450 Euro
Patrick Schwarz - TSV Gussenstadt 2.450 Euro / TV Steinheim 1.700 Euro / SSV Ulm 1846 2.200 Euro
U19-Junioren (1. Januar 1994)
Janik Haberer - FC Wangen 3.200 Euro / FV Ravensburg 1.700 Euro
Hintergrundinformationen zu den DFB-Bonuszahlungen:
1. Bonuszahlungen des DFB gibt es seit 1997/98 für Junioren und seit 2005/06 auch für Juniorinnen.
2. Alle Spieler und Spielerinnen, die erstmalig in jungen Jahren für Deutschland auflaufen, werden zur Berechnung dieser Bonuszahlung herangezogen. Im Blickfeld stehen stets Spielerinnen und Spieler im Nachwuchsalter.
3. Die U16-Nationalmannschaft ist die erste vom DFB für Junioren und Juniorinnen offiziell gebildete Nationalmannschaft.
4. Grundlage für den Erhalt einer solchen Zahlung bilden die U16- bis U19- Länderspiele der Junioren bzw. der Juniorinnen innerhalb einer Saison.
5. Hinsichtlich der Bonuszahlung 2014 betrifft dies sämtliche Akteure der Jahrgänge 1994 bis 1997, die im Spieljahr 2012/13 für den DFB gespielt haben.
6. Die Ausschüttung der Bonuszahlungen erfolgt zeitversetzt, weil die jeweilige Länderspielsaison abgewartet und der Karriereverlauf ausgewertet wird.
7. Bei jedem Kandidat wird überprüft, welche Vereine in der Vergangenheit für die Ausbildung ab dem Kindesalter verantwortlich waren.
8. Honoriert wird die Arbeit derjenigen Vereine, die einen Spieler oder eine Spielerin mindestens zwei Jahre ausgebildet haben.
9. Zumeist sind dies kleine Vereine, also Amateurvereine – aus diesem Grund spricht man auch von einem „Bonussystem für Amateurvereine“.
10. Lizenzvereine (1.+ 2. Liga) bekommen für deren Ausbildungsleistung keine derartigen Zuwendungen seitens des DFB.
Lieber Fußballfreund,
du möchtest gern einen Beitrag, z.B. Musik, Fotos, Videos, Daten oder einen Zeitungsartikel (nachfolgend „Inhalte“) hochladen? Wir möchten dich an dieser Stelle gern nochmal daran erinnern, dass die Verantwortung für die von dir hochgeladenen Inhalte bei dir liegt. Bitte vergewissere dich also zunächst, ob die Inhalte unseren Vorgaben entsprechen (siehe die ausführlichen Bestimmungen unter „Community-Spielregeln“) und insbesondere ob du über die entsprechenden Nutzungsrechte an den Inhalten verfügst. Diese liegen in der Regel bei Dritten und nicht bei dir, wenn du Inhalte aus dem Internet (z.B. Fotos bekannter Personen, Videos oder Zeitungsartikel) kopierst und hochlädst.
Bitte beachte: Wenn du die Nutzungsrechte an den Inhalten nicht berücksichtigst, kann es zu kostspieligen Abmahnungen und weiteren Forderungen gegen dich kommen. Sofern wir hiermit direkt konfrontiert werden, sind wir berechtigt, deine Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung herauszugeben und mögliche Forderungen an dich weiter zu berechnen.