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FAQ |29.02.2024|07:15

FAQ: Alles zum Public Viewing bei der EURO

[Foto: getty]

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Das Eröffnungsspiel der Europameisterschaft 2024 in München ist schon in Sicht. Die bayerische Landeshauptstadt ist einer von insgesamt zehn Spielorten, wo ab dem 14. Juni der Ball rollen wird. Damit nicht nur die Fans in den Stadien hautnah dabei sein und sich auf die Partien einstimmen können, gibt es für Fußballvereine, Schulen, Städte oder Veranstaltungsagenturen die Möglichkeit, ein Public Viewing zu veranstalten. Diese Veranstaltungen unterliegen einer besonderen Lizenz der UEFA, die den interessierten Drittparteien eine Lizenz fürs Public Viewing anbietet. Im FAQ beantwortet FUSSBALL.de die wichtigsten Fragen zum Thema Public Viewing. Dazu finden sich hier gesammelte Infos .

Warum gibt es das Public Viewing-Lizenzierungsprogramm der UEFA?

Die UEFA hat das UEFA EURO 2024 Public Viewing-Lizenzprogramm ins Leben gerufen, um die Organisation von öffentlichen Übertragungen der Spiele der UEFA EURO 2024 zu regeln. Es enthält alle Bestimmungen, die dazu dienen, Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten und die kommerziellen Interessen der UEFA-Turnierpartner in Einklang zu bringen.

Wer stellt die Public Viewing-Lizenzen aus?

Je nach Land werden die Public Viewing-Lizenzen entweder von der UEFA über CAA Eleven oder den offiziellen Übertragungspartner der UEFA EURO 2024 (entweder direkt oder über einen Dritten, der in dessen Namen handelt) vergeben. In Deutschland sollten Dritte eine Lizenz über die UEFA ( zum Bewerbungsportal ) beantragen. Hier finden sich alle Informationen zu den Bedingungen für das UEFA EURO 2024 Public Viewing-Programm.

Was ist der Unterschied zwischen einer nicht-kommerziellen und kommerziellen Public Viewing-Veranstaltung?

Nichtkommerzielle Public Viewing-Veranstaltungen sind nicht kommerziell ausgerichtet. Kommerzielle Public Viewing-Veranstaltungen sind durch kommerzielle Faktoren gekennzeichnet. Dazu gehören die Erhebung von Eintrittsgeldern oder das Sponsoring der Veranstaltung durch Dritte. Im Gegensatz zu nicht-kommerziellen Public Viewing-Veranstaltungen sind kommerzielle Public Viewing-Veranstaltungen lizenzgebührenpflichtig. Die entsprechenden Tarife finden sich  hier .

Ist es notwendig, eine Lizenz zu beantragen?

In Ländern, in denen die UEFA die Lizenzen direkt ausstellt, ist es nicht notwendig, eine Lizenz zu beantragen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die maximale Kapazität der Veranstaltung beträgt weniger als 300 Personen und es gibt keine kommerzielle Aktivierung.

Muss man für jedes Spiel eine eigene Lizenz beantragen?

Nein, in Ländern, in denen die UEFA die Lizenzen direkt ausstellt, wird die Lizenz für alle 51 Spiele erteilt. Die Lizenzen werden für jeden Standort einzeln vergeben. Sie müssen also nur dann einen separaten Antrag stellen, wenn sich der Spielort ändert.

Müssen Bars, Restaurants und Hotels eine Lizenz beantragen?

In Ländern, in denen die UEFA die Lizenzen direkt ausstellt, benötigen diese Geschäftslokale keine Lizenz, wenn sie über ein entsprechendes kommerzielles TV-Abonnement verfügen, die erforderliche lokale Genehmigung für den normalen Betrieb von Bildschirmen in ihren Räumlichkeiten haben und die Übertragung von Spielen der UEFA EURO 2024 nicht kommerziell durch Sponsoring der Veranstaltung und/oder die Erhebung von Eintrittsgeldern aktivieren.

Was sind die besonderen Bedingungen für die Austragungsstädte?

Gemeinsam mit den Austragungsstädten ist die UEFA für die offiziellen Fanzonen der UEFA EURO 2024 in jedem Spielort verantwortlich. Die Besucher*innen dieser Fanzonen können die Spiele auf Großbildschirmen verfolgen und die zusätzlichen Einrichtungen und Unterhaltungsmöglichkeiten nutzen. Daher werden Public Viewing-Lizenzen für Veranstaltungen in den Austragungsstädten der UEFA EURO 2024 nur in Ausnahmefällen erteilt. Außerdem dürfen Public Viewing-Veranstaltungen unter keinen Umständen in einem Radius von zwei Kilometern um ein Stadion, in dem Spiele der Endrunde ausgetragen werden, oder um die offizielle UEFA-Fanzone stattfinden.

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Hinweis

Bitte prüft zunächst, das Spiel mit eurer Spielberichtskennung im DFBnet aufzurufen und die Torschützen selbstständig zu korrigieren. Wenn das nicht mehr möglich ist, ist eine Korrektur nur noch über den Staffelleiter möglich. Um den zuständigen Staffelleiter zu kontaktieren öffnet das betroffene Spiel hier auf FUSSBALL.de, klickt auf „Falsches Ergebnis melden“ und versendet das ausgefüllte Formular. Bitte verwendet die Kontaktfunktion nur, wenn euch diese Informationen nicht geholfen haben.
Für die Pflege der Staffeln, die Kontrolle und Freigabe der Ergebnisse ist der jeweilige Staffelleiter zuständig. Hinweise auf falsche oder fehlende Ergebnisse oder Tabellen richtest Du bitte an den zuständigen Staffelleiter. Wenn du über die Wettbewerbsnavigation zur entsprechenden Staffel gehst, findest du direkt unter der Liste der Begegnungen den Button „Falsches Ergebnis melden“ Dort kannst Du Dein Anliegen beschreiben. Bitte gib so viele detaillierte Daten wie möglich an, mindestens Mannschaftsart, Spielklasse, Gebiet und Spielnummer. Alternativ gelangst Du auch über das Profil deiner Mannschaft unten auf die aktuellen Wettbewerbe.

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