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Sportgerichtsurteile|31.03.2015|14:01

Fehlverhalten wird bestraft: Teil 3

[Foto: 2014 Getty Images]

Der Berliner Fußball-Verband veröffentlicht regelmäßig Sportgerichtsurteile. So wird dokumentiert, dass Gewalt auf Berlins Fußballplätzen nicht toleriert wird. Heute Teil 3.

In den vergangenen Wochen war vermehrt über Zwischenfälle und damit verbundene Spielabbrüche auf den Berliner Fußballplätzen zu lesen. Die Präventionsarbeit des BFV in Form von Schulungen, Seminaren und Kampagnen zu Themen der Gewalt im Fußball trägt bereits dazu bei, den respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Kommt es dennoch zu Zwischenfällen auf den Sportplätzen, werden von den Spruchinstanzen Strafen verhängt und entsprechend durchgesetzt. Um zu zeigen, dass Gewalt und Aggressivität keinen Platz im Berliner Fußball haben und das Sportgericht derartiges Verhalten auf das Schärfste sanktioniert, veröffentlicht der BFV regelmäßig verhängte Strafen gegen Vereine und einzelne Spieler. Um die Sanktionen nachvollziehen zu können, wird neben der Strafe der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

Beispiel 1: Lebenslange Sperre

Vor wenigen Tagen kam es zu einer Verurteilung zu lebenslanger Sperre zweier Jugendtrainer aus unterschiedlichen Vereinen. Wegen Besitzes von Kinderpornografie erhalten beide ein Beschäftigungsverbot von Kindern und Jugendlichen und werden außerdem auf die Schwarze Liste des BFV gesetzt. Die „Schwarze Liste“ des Verbandes enthält Namen und Personen, die von keinem Verbandsverein als Mitglieder geführt werden dürfen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass eine Meldepflicht für Trainer und Betreuer besteht und darüber hinaus das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses obligatorisch ist. Alle Informationen zum Thema Meldepflicht findet man hier .

Beispiel 2: 100 Euro Geldstrafe

Gegenüber standen sich zwei C-Junioren-Mannschaften. Vor den Spielern übte ein Trainer übermäßige Kritik am Schiedsrichter aus. Dieses Verhalten ist nicht hinnehmbar, da der Lizenz-Trainer auch als Vorbild für die jungen Menschen fungieren soll. Hinzuzufügen sei, dass das Verhalten im Einzelnen nicht schwerwiegend ist, der Trainer jedoch vor Kurzem erst vom Sportgericht wegen einem ähnlichen Vergehen verurteilt worden war. Die Summierung der Fälle lässt das Sportgericht zu einer Strafe von 100 Euro kommen.

Beispiel 3: 120 Euro Geldstrafe

Nach einem Spiel zweier A-Junioren-Mannschaften kam es zu Unruhen, an denen ein agierender Vereinslinienrichter maßgeblich beteiligt war. Der Schiedsrichter wurde nach Aussprechen eines Platzverweises von genanntem Vereinslinienrichter und Teilen der Mannschaft massiv bedrängt und lautstark angeschrien und kritisiert. Darüber hinaus kritisierte der Vereinslinienrichter den Schiedsrichter in einem öffentlichen Netzwerk und nannte ihn namentlich. Neben der Geldstrafe erhielt der Verurteilte die Auflage an dem Anti-Gewalt-Kurs I teilzunehmen.

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