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|08.12.2023|12:15

Rasenheizung, Flutlicht, Nachhaltigkeit: Anpassungen beschlossen

[Foto: Imago]

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Das DFB-Präsidium hat im Rahmen seiner heutigen Sitzung Änderungen im Zulassungsverfahren der 3. Liga beschlossen. Betroffen sind unter anderem die im DFB-Statut 3. Liga verankerten Vorgaben für Rasenheizung und Flutlicht. Das DFB-Präsidium ist mit seinen Entscheidungen den entsprechenden Anträgen des Ausschusses 3. Liga gefolgt, die dort gemeinsam mit den Vertreter*innen der Klubs erarbeitet worden waren. Die neuen Regelungen greifen mit Beginn der Saison 2024/2025.

Um einen geregelten Spielbetrieb auch in den Wintermonaten bestmöglich sicherzustellen, bleibt es für jeden Drittligisten Pflicht, eine Rasenheizung oder alternativ ein komplett überdachtes Stadion zur Verfügung zu haben. Für Aufsteiger aus der Regionalliga gilt dabei: Verfügt die eigentliche Heimspielstätte über keine Rasenheizung oder Überdachung des Spielfelds, muss der Klub im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein drittligataugliches Ausweichstadion für alle Heimspiele zwischen dem 15. November und 31. März der betreffenden Saison benennen.

Nimmt der Verein diese Möglichkeit in Anspruch, erhält er 25 Prozent weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung für diese Spielzeit – es sei denn, er kann bis 15. November eine neue Rasenheizung oder Überdachung im heimischen Stadion nachweisen.

Bei Ausweichstadion: Reduzierung der TV-Gelder

Die Regelung gilt in ähnlicher Form künftig auch für die weitere Liga-Zugehörigkeit - verbunden mit jährlich steigenden Abzügen bei den TV-Erlösen für den Klub. Das bedeutet konkret: Erhält ein Drittligist im zweiten Jahr die Zulassung erneut nur aufgrund des Nachweises eines Ausweichstadions mit Rasenheizung oder Überdachung, reduziert sich die Ausschüttung aus den TV-Geldern für den Klub um insgesamt 50 Prozent. In jeder weiteren Saison würde sich der Abzug um weitere zehn Prozent erhöhen, bis 100 Prozent der Erlössumme betroffen wären.

Die Rasenheizungen in der 3. Liga sollen möglichst klimafreundlich betrieben werden. Für Neuanlagen ist im DFB-Statut 3. Liga nun vorgeschrieben, dass diese vollständig aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden müssen. Darüber hinaus muss eine Wärmedämmung gegenüber dem Baugrund eingebracht werden. Die Einbauhöhe ist auf ein Minimum zu reduzieren. Es sind grundsätzlich mehrere Heizkreisläufe vorzusehen, um nicht zwingend das gesamte Spielfeld, sondern nach Bedarf einzelne Spielfeldbereiche punktuell beheizen zu können.

FAQ: So läuft das Zulassungsverfahren zur 3. Liga

Die Pflichtanforderungen für Flutlichtanlagen in der 3. Liga werden leicht modifiziert. Die Beleuchtungsstärke für das gesamte Spielfeld muss im Mittelwert mindestens 800 Lux betragen. Neuanlagen sollen mindestens 1.200 Lux aufweisen. Verpflichtend für Neuanlagen ist im Sinne der Nachhaltigkeit LED oder ein vergleichbar niedriger Energiestandard.

Das DFB-Präsidium ist ab sofort ermächtigt, für die Klubs der 3. Liga verbindliche Nachhaltigkeitsrichtlinien zu erlassen. Gleiches gilt für die Google Pixel Frauen-Bundesliga. Auch diese Entscheidung, getroffen am Freitag durch den DFB-Vorstand, folgt einer Empfehlung der zuständigen Ligen-Ausschüsse, die die Themen der Nachhaltigkeit als wichtige Aufgabe und gleichermaßen als Chance identifiziert haben. Die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien soll für die Drittligisten auch der Vorbereitung auf einen möglichen Aufstieg in die 2. Bundesliga dienen. Dort ist eine verbindliche Nachhaltigkeitsrichtlinie schon fester Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens.

Mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsrichtlinien für die 3. Liga und Google Pixel Frauen-Bundesliga ist bereits eine Arbeitsgruppe befasst. Sie erstellt aktuell auf Basis der Nachhaltigkeitsrichtlinie der Lizenzligen passende Kriterien für die 3. Liga und Google Pixel Frauen-Bundesliga, die zeitnah schrittweise eingeführt werden sollen.

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