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Sportgerichtsurteile|14.01.2016|10:09

Unsportliche Zwischenfälle im Herrenbereich

Der BFV veröffentlicht regelmäßig Sportgerichtsurteile. Heute Teil 14. [Foto: Getty Images.]

Das Sportgericht des BFV sprach in der jüngsten Vergangenheit unterschiedliche Strafen für Vereine und Spieler aus dem Herrenbereich aus. Aufgrund unterschiedlicher Vergehen kommt es zu Geldstrafen, Punktabzügen und Sperren.

Der Sachverhalt wird anonymisiert geschildert, damit die Sanktionen nachvollziehbar sind. Der BFV verdeutlicht mit der Reihe „Fehlverhalten wird konsequent bestraft“, dass Zwischenfälle auf und neben den Sportplätzen vom Sportgericht nachhaltig sanktioniert werden. Heute Teil 14.

Spieler verursacht Suspendierung einer ganzen Mannschaft

Nachdem ein Spieler die Gelb-Rote Karte erhielt, schlug er den Schiedsrichter mit der Faust nieder. Daraufhin brach dieser das Spiel ab. Das Verhalten des Spielers hat schwere Konsequenzen. Zum einen wird er auf Dauer aus dem Verband ausgeschlossen und auf die Schwarze Liste gesetzt, da er vergangenes Jahr schon aufgrund einer Tätlichkeit zu acht Spielen Sperre verurteilt worden war. Zum anderen entschied das Gericht darauf, dass ein Punktabzug oder ein Zwangsabstieg nicht als ausreichende Sanktionen wirken können, da es sich bei der betroffenen Mannschaft um einen Kreisligisten handelt. Aus diesem Grund wird die Mannschaft für den Rest der Saison vom Spielbetrieb des BFV suspendiert.

Mannschaft muss in Zukunft auf drei Spieler verzichten

In einem Spiel kam es zu derartigen Ausschweifungen, dass sich der Schiedsrichter gezwungen sah, die Partie in der 90. Minute abzubrechen. Dazu kam es, nachdem ein Spieler den Unparteiischen beleidigte und deshalb einen Platzverweis erhielt. Anstelle jedoch das Spielfeld zu verlassen, versuchte er dem Schiedsrichter die Rote Karte zu entreißen und ihn mit der flachen Hand im Gesicht zu treffen. Nachdem dieser infolgedessen den Spielabbruch verkündete, versuchten zwei weitere Spieler aus derselben Mannschaft den Unparteiischen zu attackieren. Dieser suchte daraufhin Schutz im Vereinsheim. Das Sportgericht entschied darauf, dass das Spiel der betroffenen Mannschaft als verloren zu werten ist. Der Spieler, der den Spielabbruch herbeiführte, wird aufgrund der Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter bis zum 31. Dezember 2016 gesperrt. Die anderen beiden werden wegen unsportlichem Verhalten und versuchter Tätlichkeit bis zum 30. Juni 2016 vom Spielbetrieb ausgeschlossen.

Hohe Geldstrafen und Punktabzüge

Zu unschönen Szenen kam es in einer anderen Herrenpartie. Hier wurden zwei Spieler der Gastmannschaft wegen unterschiedlicher Vergehen des Feldes verwiesen. Kurz darauf sah sich der Schiedsrichter von mehreren Spielern derselben Mannschaft umringt und bedroht. Um die Situation vor dem Eskalieren zu bewahren, schlichteten einige Mitglieder des Spielausschusses den Streit. Bereits im Vorfeld wurde beiden Vereinen mitgeteilt, dass das Spiel unter Beobachtung des Verbands durch Teile des Spielausschusses stand. Dennoch kam es zu Ausschreitungen. Der Gastmannschaft wird demzufolge das Spiel mit 6:0 als verloren gewertet. Darüber hinaus werden ihr drei Punkte abgezogen und der Verein wird zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Gründe dafür sind einerseits das Herbeiführen des Spielabbruchs und andererseits das unkooperative Verhalten der Vereinsmitglieder während der Verhandlung. Hier wurde weder zur Klärung des Sachverhalts beigetragen, noch zeigte man sich einsichtig.

Eine andere Partie musste abgebrochen werden, da mehrere Spieler einer Gastmannschaft die Heimmannschaft massiv bedrohten. Zwei Spieler stachen dabei besonders mit Tätlichkeiten und diskriminierenden Äußerungen hervor. Für sie entschied das Sportgericht auf besondere Strafen mit jeweils zehn und zwölf Spielen Sperre. Das Spiel wurde der Gastmannschaft als verloren gewertet, ihr werden drei Punkte abgezogen und der Verein muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen.

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