Einführung Pass Online
Die Einführung von Pass Online macht die Wege schneller. [Foto: HFV]
Wie dem Masterplan zu entnehmen ist, will der HFV auch bei der Antragsstellung von Neuausstellungen und Vereinswechseln seinen Service erweitern. Ab Mitte Januar werden Vereine deshalb die Möglichkeit haben, Erstausstellungen für Spieler mit deutscher Nationalität und nationale Vereinswechsel online zu beantragen.
Detaillierte Informationen auch hinsichtlich des genauen Starttermins werden in Form eines Info-Schreibens inklusive Nutzungsbedingungen rechtzeitig über das elektronische Postfach an alle hessischen Vereine gesandt. Zudem finden sich hier verschiedene Schulungsvideos, die über Pass Online informieren.
Warum ist Pass Online sinnvoll?
Durch die Antragsstellung online entfallen die Portokosten für den Verein. Anträge müssen im Verein für die Dauer von zwei Jahren archiviert und von einem Zugangsberechtigten über das DFBnet eingestellt werden. Die nötigen Rechte im DFBnet werden direkt von den jeweiligen Vereinsadministratoren vergeben.
Abmeldungen können sowohl vom abgebenden als auch vom aufnehmenden Verein ins System eingestellt werden. Diese Form der Abmeldung ersetzt den bisherigen Weg per Einschreiben, wobei die abgebenden Vereine über das E-Postfach über die Abmeldung informiert werden. Der Spieler muss dem aufnehmenden Verein hierzu eine Vollmacht unterzeichnen. Von einer stellvertretenden Abmeldung des aufnehmenden Vereins ist abzusehen, sollte der Spieler sich vorher bereits per Einschreiben bei dem abgebendem Verein abgemeldet haben.
Pässe müssen bei elektronischer Abmeldung des abgebenden Vereins nicht mehr eingesendet werden, sondern werden als ungültig markiert und bleiben beim Verein.
Ebenso kann ab sofort die Erstellung eines kostenpflichtigen Ersatzpasses online beantragt werden. Dagegen erfolgt der Antrag zur Ausstellung eines einmalig kostenfreien Ersatzpasses aufgrund eines veralteten Passbildes weiterhin postalisch.
Die Wege werden schneller, Nachrichten der Passstelle erreichen die Online-Antragsteller auch online und die Fehlerquellen werden minimiert.
Die rechtlichen Grundsätze für die Erteilung der Spielerlaubnis im elektronischen Verfahren finden sich in der Spielordnung § 119.
Wichtig bei all diesen Neuerungen: Die Nutzung von Pass Online ist optional und das altbewährte Verfahren kann weiterhin verwenden werden. Desweiteren werden einige Dokumente, wie beispielsweise Passanforderungen, Abweisungen von Online-Anträgen und Hinweise zur Nachweispflicht der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, nicht mehr postalisch verschickt, sondern in das Vereins E-Postfach eingestellt.
Alle wichtigen Informationen zur Wechselphase II gibt es hier .