Wechselperiode I|20.08.2015|09:00

Ende der Wechselperiode I

[Foto: Südwestdeutscher FV]

Der Südwestdeutsche Fußballverband weist darauf hin, dass es dem Ende der Wechselperiode I für Amateure und Vertragsamateure zugeht. Gemäß § 2 SpO müssen sämtliche Originalunterlagen zur Spielerlaubnis-Erteilung bis 31.08.15 der Verbandsgeschäftsstelle vorliegen.

Um im kompletten Verbandsgebiet die Chancengleichheit zu wahren, werden auch in diesem Jahr sämtliche Unterlagen in Bezug zur Wechselperiode I komplett eingescannt per E-Postfach oder per Fax (sofern lesbar) ausschließlich am 31.08.15 bis 24.00 Uhr, zur Fristwahrung angenommen. Die Bearbeitung dieser Unterlagen erfolgt erst nach Eingang der Originale.