Wechselperiode I|20.08.2015|09:00
Ende der Wechselperiode I
[Foto: Südwestdeutscher FV]
Der Südwestdeutsche Fußballverband weist darauf hin, dass es dem Ende der Wechselperiode I für Amateure und Vertragsamateure zugeht. Gemäß § 2 SpO müssen sämtliche Originalunterlagen zur Spielerlaubnis-Erteilung bis 31.08.15 der Verbandsgeschäftsstelle vorliegen.
Um im kompletten Verbandsgebiet die Chancengleichheit zu wahren, werden auch in diesem Jahr sämtliche Unterlagen in Bezug zur Wechselperiode I komplett eingescannt per E-Postfach oder per Fax (sofern lesbar) ausschließlich am 31.08.15 bis 24.00 Uhr, zur Fristwahrung angenommen. Die Bearbeitung dieser Unterlagen erfolgt erst nach Eingang der Originale.