Schleswig-Holstein: Soforthilfe für den Sport
"Sportvereine sind ein Eckpfeiler der Gesellschaft".[Foto: imago images / Claus Bergmann]
Mit einer Soforthilfe von bis zu 12,5 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung Schleswig-Holstein gemeinnützige Sportvereine und -verbände, denen in der Corona-Krise finanzielle Engpässe entstanden sind, weil zum Beispiel Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind oder Jugendfreizeiten abgesagt wurden, während Betriebskosten weiterlaufen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit mehr als 2500 Sportvereine, 50 Fachverbände und 15 Kreissportverbände. "Unsere Sportvereine sind ein Eckpfeiler der Gesellschaft. Deshalb ist diese Unterstützung notwendig und selbstverständlich", erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote.
Unbürokratische Hilfe
Die Soforthilfe wird in unten genannter Höhe gewährt, jedoch jeweils maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses:
- Für den Bereich der Sportvereine, die Mitglied im Landessportverband sind, werden 15 Euro pro Mitglied als Einmalzahlung gewährt.
- Für den Bereich der Verbände, die im LSV organisiert sind, wird eine Einmalzahlung in folgender Höhe gewährt:
- Sportverbände bis 2000 Mitglieder: 2500 Euro
- Sportverbände bis 5000 Mitglieder: 5000 Euro
- Sportverbände bis 15.000 Mitglieder: 10.000 Euro
- Sportverbände bis 50.000 Mitglieder: 15.000 Euro
- Sportverbände bis 75.000 Mitglieder: 20.000 Euro
- Sportverbände über 75.000 Mitglieder: 25.000 Euro
Für die Anzahl der Mitglieder ist die Bestandserhebung zum 1. Januar 2020 des Landessportverbandes als Grundlage zu verwenden.
Sportverbänden, die eine überregional bedeutsame Einrichtung/Sportschule betreiben, wird – ebenso wie dem Landessportverband für das Sport- und Bildungszentrum Malente – einmalig eine Zahlung in Höhe von jeweils bis zu 150.000 Euro zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten für den Zeitraum von drei Monaten gewährt.
Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden
Bei der Soforthilfe handelt sich nicht um Kredite. Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Nähere Informationen enthält die Richtlinie Soforthilfe Sport .