Melden von Rechtsverstößen
1. Kreisklasse Staffel 2: SG VfB 1919 Vacha III – SG TuS Meimers, 1:2 (0:2), Vacha
Erfolgreich brachte SG TuS Meimers den Auswärtstermin bei SG VfB 1919 Vacha III über die Bühne und gewann das Match mit 2:1. Einen packenden Auftritt legte SG TuS Meimers dabei jedoch nicht hin. Die Kräfteverhältnisse im Hinspiel waren deutlich verteilt gewesen: Die Gäste hatten einen klaren 5:1-Sieg gefeiert.
Eine starke Leistung zeigte Christian Ender, der sich mit einem Doppelpack für die Elf von Trainer Alexander Hein beim Trainer empfahl (26./44.). Es waren die Gäste, die zur Pause eine Führung ihr Eigen nannten. Sebastian Heller schickte Calvin Mosebach aufs Feld. Marvin Köhler blieb in der Kabine. SG VfB 1919 Vacha III meldete sich mit dem Anschlusstreffer zurück. Jann Willing war es, der vor 50 Zuschauern Abschlussstärke bewies. Obwohl SG TuS Meimers nach erfolgreicher erster Hälfte keine weiteren Tore gelangen, schaffte es SG VfB 1919 Vacha III zugleich nicht, die Partie zu drehen. Sie endete mit 2:1.
SG VfB 1919 Vacha III muss sich ohne Zweifel um die eigene Abwehr kümmern. Im Schnitt kassierte das Team mehr als zwei Gegentreffer pro Spiel. Die formschwache Abwehr, die bis dato 27 Gegentreffer zuließ, ist ein entscheidender Grund für das schlechte Abschneiden des Heimteams in dieser Saison. SG VfB 1919 Vacha III verbuchte insgesamt drei Siege, drei Remis und sieben Niederlagen. Mit dem Gewinnen tut sich SG VfB 1919 Vacha III weiterhin schwer, sodass man schon das dritte Spiel sieglos blieb.
Fünf Siege, zwei Remis und vier Niederlagen hat SG TuS Meimers derzeit auf dem Konto.
SG TuS Meimers setzte sich mit diesem Sieg von SG VfB 1919 Vacha III ab und nimmt nun mit 17 Punkten den sechsten Rang ein, während SG VfB 1919 Vacha III weiterhin zwölf Zähler auf dem Konto hat und den achten Tabellenplatz einnimmt.
SG VfB 1919 Vacha III stellt sich am Samstag (14:00 Uhr) bei SG FC Schweina-Gumpelstadt III vor, einen Tag später und zur selben Zeit empfängt SG TuS Meimers die Zweitvertretung von SV BW Dermbach 1872.