Melden von Rechtsverstößen
1.Bördekreisklasse Staffel 3: SG Drackenstedt e.V. – Osterweddinger SV II, 3:1 (3:0), Eilsleben
Nichts zu holen gab es für die Zweitvertretung von Osterweddinger SV bei SG Drackenstedt e.V. Das Heimteam erfreute seine Fans mit einem 3:1. Im Vorfeld war man sich einig, dass der Sieger nur SG Drackenstedt e.V. heißen konnte. Der Verlauf der 90 Minuten bestätigte schließlich diesen Eindruck.
Kaum war der Anpfiff ertönt, ging es vor 14 Zuschauern bereits flott zur Sache. Thomas Schulz stellte die Führung von SG Drackenstedt e.V. her (8.). Clemens Ehrich erhöhte für das Team von Trainer Michael Gehre auf 2:0 (25.). In der 37. Minute legte Domenik Siegmund zum 3:0 zugunsten des Spitzenreiters nach. Das überzeugende Auftreten von SG Drackenstedt e.V. fand Ausdruck in einer klaren Halbzeitführung. Kurz vor Ultimo war noch Michelle Behrens zur Stelle und zeichnete für das erste Tor von Osterweddinger SV II verantwortlich (90.). Insgesamt reklamierte SG Drackenstedt e.V. gegen die Gäste einen ungefährdeten Heimerfolg für sich.
Die Offensive von SG Drackenstedt e.V. in Schach zu halten ist kein Zuckerschlecken. Auch Osterweddinger SV II war in diesem Spiel mehrmals überfordert. Bereits 26-mal schlugen die Angreifer von SG Drackenstedt e.V. in dieser Spielzeit zu. SG Drackenstedt e.V. ist noch ungeschlagen. Es stehen mittlerweile fünf Siege und ein Unentschieden zu Buche. In den letzten fünf Spielen ließ sich SG Drackenstedt e.V. selten stoppen, vier Siege und ein Remis stehen in der jüngsten Bilanz.
Trotz der Niederlage belegt Osterweddinger SV II weiterhin den sechsten Tabellenplatz. Die Lage der Mannschaft von Udo Günther bleibt angespannt. Gegen SG Drackenstedt e.V. musste man zum zweiten Mal in Folge die Punkte abgeben.
Beide Mannschaften erwartet erst einmal eine mehrwöchige Spielpause. Weiter geht es für SG Drackenstedt e.V, wenn die Reserve von HSG Wefensleber SC/Harbker SV am 19.10.2025 zu Gast ist. Osterweddinger SV II bestreitet das nächste Spiel am selben Tag bei SV Eintracht Gröningen II.