Melden von Rechtsverstößen
2.Kreisklasse Grafschaft Bentheim: SV Union Lohne IV – SV Vorwärts Nordhorn IV, 3:1 (2:0), Wietmarschen
SV Union Lohne IV kam am Sonntag zu einem 3:1-Erfolg gegen SV Vorwärts Nordhorn IV. Auf dem Papier ging SV Union Lohne IV als Favorit ins Spiel gegen SV Vorwärts Nordhorn IV – der Verlauf der 90 Minuten zeigte, weshalb dem so war.
SV Union Lohne IV erwischte einen Blitzstart ins Spiel. Daniel Kuhr traf in der vierten Minute zur frühen Führung. In der 28. Minute erhöhte Tristan Rolfes auf 2:0 für das Team von Steffen Knöpker. Weitere Tore gab es bis zum Pausenpfiff nicht und so ging es mit der Führung des Gastgebers in die Kabine. Mit dem 3:0 von Felix Weß für SV Union Lohne IV war das Spiel eigentlich schon entschieden (60.). Gleich drei Wechsel nahm SV Union Lohne IV in der 74. Minute vor. Rolfes, Kuhr und Leon Albrink verließen das Feld für Steffen Knöpker, Tobias-Reiner Altendeitering und Leif Brege. Niklas Franzbach ließ sich in der 77. Minute nicht zweimal bitten und verwertete zum 1:3 für SV Vorwärts Nordhorn IV. Am Schluss schlug SV Union Lohne IV die Mannschaft von Sebastian Höntsch vor eigenem Publikum mit 3:1 und rief dabei eine souveräne Leistung ab.
Im Klassement machte SV Union Lohne IV einen Satz und rangiert nun auf dem zweiten Platz. Die Saison von SV Union Lohne IV verläuft weiterhin positiv, was die Gesamtbilanz von sechs Siegen, zwei Remis und nur zwei Niederlagen klar belegt. Die letzten Resultate von SV Union Lohne IV konnten sich sehen lassen – zwölf Punkte aus fünf Partien.
Nach zehn absolvierten Begegnungen nimmt SV Vorwärts Nordhorn IV den siebten Platz in der Tabelle ein. Der Gast verbuchte insgesamt fünf Siege, zwei Remis und drei Niederlagen. Die Situation bei SV Vorwärts Nordhorn IV bleibt angespannt. Gegen SV Union Lohne IV kassierte man bereits die zweite Niederlage in Serie.
Während SV Union Lohne IV am nächsten Sonntag (12:00 Uhr) bei der Reserve von SV Grenzland Laarwald gastiert, duelliert sich SV Vorwärts Nordhorn IV zeitgleich mit SV Wietmarschen III.