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[Foto: imago]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.
Während und nach Abpfiff des Erstrundenspiels im DFB-Pokal beim TuS BW Lohne am 31. Juli 2022 wurden im Augsburger Zuschauerbereich insgesamt 26 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
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