Von der UEFA eingeführt, vom DFB kürzlich präzisiert. Wir erklären euch anlässlich der Themenwoche Fußball gegen Rassismus, was der Drei-Stufen-Plan gegen Rassismus und diskriminierende Handlungen beinhaltet und in welchen Situationen er zum Einsatz kommt.
Warum gibt es den Drei-Stufen-Plan?
Rassistische und diskriminierende Handlungen sind ein Angriff auf die Menschenwürde und führen zu einer hohen emotionalen Betroffenheit, welche unter Umständen einen negativen Einfluss auf die Spieltauglichkeit der betroffenen Spieler*innen zur Folge haben kann. Der Drei-Stufen-Plan ermöglicht es, das Spiel zu unterbrechen, um den Vorfall zu unterbinden bzw. Täter*innen zu stellen und Spieler*innen den nötigen Schutz vor weiterer Verletzung zu bieten.
Wer hat den Plan beschlossen?
Ursprünglich wurde der Drei-Stufen-Plan von der UEFA bereits 2011 eingeführt. Die jüngsten Präzisierungen durch den DFB wurden am 12. März 2021 vom Präsidium verabschiedet.
In welchen Situationen findet der Drei-Stufen-Plan Anwendung?
Der*die Schiedsrichter*in muss von dem rassistischen oder diskriminierenden Vorfall Kenntnis erlangt haben, d.h. entweder aufgrund der eigenen Wahrnehmung oder, weil er*sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde, insbesondere durch den*die vierte*n Offizielle*n. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Information über den Vorfall von einem*r oder mehreren Spieler*innen kommt. Ein Vorfall kann Gesten, Ausrufe, Sprechchöre, Transparente oder andere Handlungen umfassen.
Wie ist Rassismus oder diskriminierendes Verhalten definiert?
Man spricht von Rassismus oder Diskriminierung, wenn jemand die Menschenwürde einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung in Bezug auf ethnische Herkunft, Religion, das Alter, Behinderung, Geschlecht oder sexuelle Identität verletzt. Auch eine sonstige Schlechterbehandlung aufgrund eines dieser Merkmale – ohne sachlichen Grund – stellt eine Diskriminierung dar. Betroffene werden aufgrund einer Eigenschaft, die in ihrer Person liegt und daher nicht von ihnen beeinflussbar ist, beispielsweise der Hautfarbe oder sexuellen Identität diskriminiert.
Was passiert in Stufe 1?
Wenn der*die Unparteiische rassistisches oder diskriminierendes Verhalten oder schwerwiegende und intensive personifizierte Gewaltandrohungen bemerkt oder darüber informiert wird, unterbricht er*sie das Spiel und veranlasst eine Lautsprecherdurchsage, mit der das Publikum aufgefordert wird, das Verhalten sofort zu unterlassen. Der*die Unparteiische spricht den*die Betroffene*n dazu direkt an und bietet Schutz. Ein Wiederanpfiff erfolgt erst nach der Stadiondurchsage.
Was passiert in Stufe 2?
Wird das diskriminierende Verhalten nach Wiederaufnahme des Spiels fortgesetzt, unterbricht der*die Unparteiische das Spiel für einen angemessenen Zeitraum (ca. fünf bis zehn Minuten) und fordert die Teams auf, in die Umkleidekabinen zu gehen. Zudem wird eine weitere Lautsprecheransage veranlasst.
Was passiert in Stufe 3?
Wird das Verhalten nach Wiederaufnahme des Spiels erneut fortgesetzt, kann der*die Unparteiische das Spiel als letzte Möglichkeit endgültig abbrechen.
Soll der Drei-Stufen-Plan auch bei nicht-diskriminierenden Verhalten angewendet werden?
Der Plan darf nicht bei profanen Beleidigungen oder anderen unsportlichen Verhalten angewendet werden, um eine Bagatellisierung von Rassismus oder Diskriminierungen einerseits und die gezielte Spielmanipulation durch bewusst erwirkte Unterbrechungen andererseits zu verhindern. Für derlei Vorkommnisse gibt es bewährte Handlungsmöglichkeiten, zum Beispiel eine Ermittlung des Kontrollausschusses und ggfs. sportgerichtliche und/oder straf- oder zivilgerichtliche Verfahren nach Spielende.