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[Foto: Getty Images]
Neben dem konkreten Modus der neuen DFB-Nachwuchsligen hat der DFB-Vorstand auch eine Anpassung der Ausbildungsentschädigungen für Jugendspieler beschlossen. Um speziell die Nachwuchsarbeit der Amateurvereine stärker zu honorieren, sind die in der DFB-Jugendordnung verankerten Beträge im Falle von Vereinswechseln deutlich erhöht worden. Betroffen sind dabei die Wechsel zu höherklassigen Vereinen mit Leistungszentrum, sofern der Status des Spielers als Amateurspieler unverändert bleibt. Maßgeblich ist bei der Berechnung immer die Liga-Zugehörigkeit der ersten Männer-Mannschaft des neuen Klubs.
Verpflichtet ein Bundesligist einen B-Jugendlichen oder A-Jugendlichen (jüngerer Jahrgang) mit Amateurstatus, wird ab der Saison 2024/2025 gemäß DFB-Jugendordnung ein Grundbetrag von 5000 Euro an den abgebenden Verein fällig - doppelt so viel wie bisher. Hinzu kommen je 400 Euro pro Saison, die der Spieler für den abgebenden Klub sowie für alle vorherigen Vereine ab Vollendung des sechsten Lebensjahres im Einsatz war.
Somit werden künftig nicht nur der abgebende Klub, sondern nunmehr alle an der Ausbildung des Spielers beteiligten Vereine entschädigt. Zweitligisten müssen 2250 Euro (plus 200 Euro pro angefangener Saison) zahlen, Drittligisten 1250 Euro (plus 100 Euro pro Saison).
Bei C-Jugendlichen sowie D-Jugendlichen des älteren Jahrgangs liegt die zu entrichtende Ausbildungsentschädigung für Bundesligisten künftig bei 3000 Euro (bisher: 1500 Euro) sowie 400 Euro pro Spieljahr (vorher: 200). Der DFB-Vorstand folgte mit der Entscheidung dem Antrag des DFB-Jugendausschusses.
Vorgesehen und in Prüfung ist im Nachwuchsbereich eine vergleichbare vertragliche Vereinbarung zwischen dem DFB, der DFL und den Profivereinen auch für die Wechsel von Amateurspielern zu Klubs mit Leistungszentrum, die mit einer Statusänderung zum Vertragsspieler verbunden sind.
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