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Nach Einspruch |12.06.2021|14:15

Keine Berufung: BVB-Aufstieg offiziell

Kann nun auch offiziell die Meisterschaft und den damit verbundenen Aufstieg feiern: die U 23 von Borussia Dortmund.[Foto: imago images]

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Der SV Bergisch Gladbach 09, sportlicher Absteiger aus der Regionalliga West, legt gegen das Urteil des Sportgerichts des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) in Sachen Wertung der Partie bei Borussia Dortmund II (1:3) keine Berufung mehr vor dem WDFV-Verbandsgericht ein und lässt die Frist dafür verstreichen. Das gab der Verein am Samstagvormittag offiziell bekannt. Damit steht die U 23 des BVB auch offiziell als Meister der Regionalliga West 2020/2021 und als Aufsteiger in die 3. Liga fest.

Das Sportgericht unter der Leitung von Georg Schierholz (Lippstadt) hatte am Mittwoch nach einer rund dreistündigen Verhandlung in der Sportschule Duisburg-Wedau entschieden, dass an der Spielberechtigungsliste der U 23 von Borussia Dortmund für die Regionalliga-Partie gegen den SV Bergisch Gladbach 09 nichts zu beanstanden sei, und deshalb den Einspruch des SVB als unbegründet zurückgewiesen. Um gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, hatte der Verein drei Tage Zeit.

Aufgrund von Corona-Fällen sowie der folgenden Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter und daher zu wenigen zur Verfügung stehenden BVB-Spielern war die Partie im Mai auf Antrag der Borussia abgesagt und verschoben worden. Der SV 09 legte deshalb Einspruch gegen die Wertung der 1:3-Niederlage in Dortmund am 1. Juni ein.

"Wir haben keine Hoffnung, mit einer Berufung erfolgreich zu sein, und werden daher diesen Weg nicht weiterverfolgen", erklärte Bergisch Gladbachs Präsident Rolf Menzel. Der Verein will jetzt die Planungen für die nächste Saison in der Mittelrheinliga fortsetzen. Dort möchte die Mannschaft dann in der kommenden Saison eine gute Rolle spielen.

Tabellenzweiter Rot-Weiss Essen nicht einspruchsberechtigt

Schon während der Verhandlung beim WDFV-Sportgericht hatte der Traditionsverein Rot-Weiss Essen seine Einsprüche gegen insgesamt drei Partien mit Beteiligung des BVB mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen. Grund: Das Sportgericht folgte schon vor der Beweisaufnahme der Argumentation des Klubs nicht und sah RWE gar nicht als einspruchsberechtigt an, weil der Verein im Gegensatz zu Bergisch Gladbach an den Partien nicht direkt beteiligt war. Der RWE-Einspruch war somit formal unzulässig. Auch eine Berufung beim Verbandsgericht wäre daher aussichtslos gewesen.

Nach dem Sportgerichts-Urteil und dem Verzicht des SV Bergisch Gladbach 09 auf eine mögliche Berufung bleibt die Dortmunder U 23 bei 93 Punkten, schließt die Saison 2020/2021 in der Regionalliga West vor Rot-Weiss Essen (90 Zähler) auf dem ersten Tabellenplatz ab und kehrt nach sechs Jahren Abstinenz in die 3. Liga zurück. Der SV Bergisch Gladbach 09 (32 Punkte) bleibt Schlusslicht und steigt in die Mittelrheinliga ab.

Drei Dortmunder Begegnungen nach Corona-Fällen verlegt

Der Tabellenzweite Rot-Weiss Essen hatte gegen die zeitliche Verschiebung der BVB-Partien beim SV Straelen (3:1), beim SV Rödinghausen (0:0) und gegen den SV Bergisch Gladbach 09 (3:1) Protest eingelegt. Der sportliche Absteiger aus Bergisch Gladbach folgte den Essenern und hoffte auf eine Spielwertung zu seinen Gunsten. Hätten die klagenden Klubs Recht bekommen, wäre nicht nur RWE in der Abschlusstabelle an den Dortmundern vorbeigezogen und auf Platz eins gesprungen. Auch Bergisch Gladbach hätte nachträglich den VfB Homberg überholt und damit den bitteren Gang in die Oberliga abgewendet.

Die drei Begegnungen waren verlegt worden, nachdem sich beim BVB zumindest zwei Spieler mit dem Coronavirus infiziert hatten und zahlreiche weitere Akteure von den zuständigen Gesundheitsämtern in Quarantäne geschickt worden waren. Danach standen der Borussia nicht mehr genügend Spieler zur Verfügung. Laut der aktuellen Regionalliga-Spielordnung muss eine Mannschaft für den Fall von Corona-Infektionen nur dann antreten, wenn mindestens 16 Spieler (davon zwei Torhüter) verfügbar sind.

Wie Staffelleiter Wolfgang Jades (Moers) während der Verhandlung des WDFV-Sportgerichts vortrug, lagen ihm sämtliche Belege des BVB, einschließlich der Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, fristgerecht vor. Dass die Spielberechtigungsliste der Dortmunder U 23 zwischen dem 24. April und dem 5. Mai von 57 auf am Ende nur noch 22 Spieler reduziert wurde, ist von der WDFV-Spielordnung grundsätzlich gedeckt. Jeder Verein hat bis einen Tag vor einem Spiel (oder bei Wochentagspielen sogar noch am Spieltag) die Möglichkeit, Akteure von der Liste streichen zu lassen oder neu anzumelden.

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