Nationalspieler Lacazette: Spielertrainer in der 7. Liga
Beim Bezirksligisten FC Töging sind die Blicke auf Romuald Lacazette gerichtet. Der 31 Jahre alte Mittelfeldakteur ist Nationalspieler und kickt nun in der 7. Liga.
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Wenn es auf dem Platz laut wird, gibt es manchmal Ärger mit den Nachbarn. [Foto: Imago]
Meterhohe Lärmschutzmauern, vorgeschriebene Mittagspausen und Trainingsverbote ab 20 Uhr: Immer häufiger muss der Fußball zurückstecken. Der Grund: ein sportunfreundliches Immissionsschutzrecht. Björn Fecker vom Bremer Fußball-Verband ist mit 37 Jahren jüngster Präsident eines DFB-Landesverbandes, beim Deutschen Fußball-Bund leitet er die Kommission für Sportstätten und Umwelt. Gegenüber FUSSBALL.DE erklärt Fecker, warum die paradoxe Regelung zur Erosion des Fußballangebots führen könnte.
FUSSBALL.DE: Herr Fecker, in Bremen klagt ein Anwohner, weil er sich von fußballspielenden Kindern gestört fühlt. Es sei zu laut, meint der Anwohner. Man habe bereits alles zur Reduzierung des Lärms unternommen, sagt der ATSV Sebaldsbrück. Wer hat Recht?
Björn Fecker: Sowohl der Verein als auch das städtische Sportamt sind bemüht, dem Anwohner entgegenzukommen. Aber: Fußball ist eine Sportart im Freien, und Fußball ist eine Sportart, die auch von ihren Emotionen lebt. Und niemand wird den Fußball zu einer ganz leisen Sportart umwandeln können.
FUSSBALL.DE: Ist die Bremer Situation ein Einzelfall?
"Im Kern steht die Frage, ob wir künftig unseren Sport weiter ausüben können oder nicht"
Fecker: Sicher nicht. Um klarer zu verstehen, womit wir es zu tun haben, hat der DFB seine Landesverbände detailliert befragt. Mit dem Ergebnis: Das ist ein Problem von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen. Aktuell kennen wir mehrere Fälle, bei denen Anwohner gegen ihren benachbarten Sportverein rechtlich vorgehen. Und es gibt einzelne Fälle, bei denen Sportanlagen bereits in Teilen oder ganz gesperrt wurden. In sehr vielen Fällen haben sich aber betroffene Vereine zur Konfliktvermeidung vor Ort auf Kompromisse eingelassen, die in der Regel ebenfalls eine eingeschränkte Nutzung der jeweiligen Platzanlage zur Folge haben. Im Kern steht die Frage, ob wir künftig unseren Sport weiter ausüben können oder nicht.
FUSSBALL.DE: Der Anwohner klagt auf Körperverletzung. Wie laut wird es denn in Sebaldsbrück?
Fecker: Nicht lauter jedenfalls als auf jedem anderen Fußballplatz. Das zeigt, mit welcher Vehemenz hier gegen den Fußball vorgegangen werden soll. Man kommt sich vor, als sei der Sportplatz eine Giftmülldeponie. Hier soll tatsächlich der ehrenamtliche Vorsitzende eines Amateurvereins strafrechtlich belangt werden. Das hat in der Tat eine absurde Qualität. Ich kann nur hoffen, dass diese Klage möglichst bald eingestellt wird. Wer wird sich denn in Zukunft noch ehrenamtlich engagieren, wenn man von Einzelnen auf eine Stufe mit Gewalttätern gestellt wird?
FUSSBALL.DE: In Berlin-Zehlendorf wurde eine fünf Meter hohe Mauer zur Abwehr von Kinderlärm gebaut. Sind wir dabei zu überdrehen?
Fecker: Es geht auch um die Frage, wie wir uns die Stadt unserer Zukunft vorstellen. Zu einer lebenswerten Stadt gehört doch einfach, dass sich dort das Leben abspielt - und dazu zählt auch der Sport. Ich habe Verständnis dafür, dass Menschen Ruhezeiten benötigen. Nur darf nicht die Klage eines Einzelnen über das Interesse der Gemeinschaft gestellt werden. Zu einer lebenswerten Stadt gehört zweifelsohne der Fußball.
FUSSBALL.DE: Welche gesellschaftlichen Umbrüche führen zu den vermehrten Klagen? Den Fußballplatz, meist am Ortseingang, gab es doch auch schon in den 60er-Jahren.
Fecker: Die Ortschaften und Städte sind gewachsen. Seit ein paar Jahren ist der Trend zum Bauen auf der grünen Wiese rückläufig, das führt unweigerlich zu einer Verdichtung der Städte. Manche kaufen ein vermeintlich günstiges Grundstück und wundern sich dann, wenn nebenan Fußball gespielt wird. Im konkreten Fall in Bremen war der Fußballplatz schon immer im Wohngebiet.
FUSSBALL.DE: Der juristische Knackpunkt in Bremen, aber auch an anderen Standorten liegt in der Frage, ob es sich beim Bau des Kunstrasenplatzes um eine neue Nutzung handelt.
Fecker: Ein neuer Kunstrasenplatz gilt aus unserer rechtlichen Bewertung heraus als Fortsetzung des alten Platzes und hat dadurch einen sogenannten Altanlagenbonus. Dadurch darf es um ein paar Dezibel lauter sein als ein völlig neu entstehender Fußballplatz. Natürlich verstellen wir uns nicht der Erkenntnis, dass die Nutzung eines Kunstrasenplatzes intensiver ausfallen wird als die eines Grandplatzes (Asche- oder Tennenplatz; Anm. d. Red.) . Doch handelt es sich letztendlich um die gleiche Anlage, auch wenn sich der Belag verändert. Aber dieses muss klar und eindeutiger geregelt werden, als es bisher der Fall ist.
FUSSBALL.DE: Stimmt es, dass gesetzlich für Kinderlärm von einem Spielplatz deutlich höhere Grenzwerte gelten als für Kinderlärm auf einem Fußballplatz?
Fecker: Diese Diskrepanz zu beenden, ist genau die gemeinsame Stoßrichtung des Deutschen Fußball-Bundes und des Deutschen Olympischen Sportbundes. Wir fordern, dass die Privilegierung von "Kinderlärm" auch in die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die sogenannte SALVO, aufgenommen wird. Tut mir leid für das Wortungetüm, so heißt das nun mal. Kinderrufe und Kinderlachen würden dann im rechtlichen Sinne nicht mehr als Lärm gelten. Damit gelten keine Grenzwerte mehr, und Sportvereine wären nicht mehr gezwungen, ständig neue Lärmschutzmaßnahmen einzuleiten. Und wenn ein E-Jugendspiel rechtlich nicht mehr als Lärm aufgefasst wird, kann es auch in der Mittagszeit stattfinden.
FUSSBALL.DE: Welche Dezibelgrenzen gelten denn heute für Lärmschutz?
Fecker: Für Sportstätten variieren die Grenzwerte zwischen 65 Dezibel und 40 Dezibel - je nachdem, ob der Fußballplatz in einem Gewerbe- oder Wohngebiet liegt und ob innerhalb oder außerhalb der Ruhezeiten gespielt wird. Regenfall hat die Lautstärke von 50 Dezibel, eine Nähmaschine von 60 Dezibel, ein Telefonläuten rund 80 Dezibel. Das Widersinnige ist doch, dass etwa für Straßen viel höhere Grenzwerte gelten als beispielsweise für einen Fußballplatz.
FUSSBALL.DE: Wie erklären Sie sich solche Regelungen, nicht nur als Fußballfunktionär, sondern auch als Bürger?
Fecker: Mit gesundem Menschenverstand ist jedenfalls nicht jede Regelung in diesem Land zu verstehen, das muss man mal so deutlich sagen.
FUSSBALL.DE: Wann wird es eine gesetzliche Entscheidung geben?
Fecker: Wir haben gemeinsam mit dem DOSB unser Anliegen vor dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen. Durch das zuständige Ministerium wurde uns signalisiert, dass man sich der Frage noch einmal widmen möchte. Wir haben schon die Hoffnung, dass bis zum Jahresende ein Ergebnis vorliegen wird. Jeder sollte verstehen, dass hier im schlimmsten Fall an der Wurzel des Fußballsports gesägt wird. Da sind Verbände, Vereine und jeder Einzelne gefordert, den Druck aufrechtzuerhalten.
FUSSBALL.DE: Aber die Länderöffnungsklausel ist endgültig vom Tisch?
Fecker: Richtig. Natürlich ist eine bundesweit einheitliche Regelung besser. Die Hamburger Initiative, dass jedes Bundesland einzeln entscheiden kann, hatte den Vorteil, dass das Thema noch mal auf die Agenda gesetzt wurde.
FUSSBALL.DE: Schlagen bei Ihnen selbst eigentlich zwei Herzen in der Brust?
Fecker: Warum denn das?
FUSSBALL.DE: Weil man als Mitglied und Abgeordneter der "Grünen" immer auf Seiten der Lärmreduktion stehen muss, als Präsident des Bremer Fußball-Verbandes wahrscheinlich aber doch ganz gerne Torjubel hört.
Fecker: Klare Meinung, keine zwei Herzen. Es geht nicht um Fluglärm, es geht nicht um LKW-Lärm, es geht um spielende Kinder und um sporttreibende Menschen unterschiedlichen Alters. Da kann es keine innere Zerrissenheit geben. Da kann man nur für den Sport sein.
FUSSBALL.DE: Die Bremer Tageszeitung Weser-Kurier fragte unlängst im Rahmen ihre Leser, ob es strengere Lärmschutzregelungen geben solle, damit es auf Sportplätzen nicht mehr so laut ist. Wie fiel denn das Ergebnis aus?
Fecker: 87 Prozent standen auf der Seite des Sports.
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