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Neue Spieler aus der Ukraine oder Russland: Das ist zu tun.[Foto: imago]
Ein Flüchtling aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine kommt nach Deutschland und möchte Fußball spielen. Die Amateurvereine sind eine wichtige Anlaufstelle. Was ist formell zu tun? Worauf müssen die Vereine grundsätzlich bei Wechseln aus dem Ausland achten, worauf im speziellen Fall der Ukraine? FUSSBALL.DE gibt die Antworten.
Was muss ein Amateurverein grundsätzlich beachten, wenn ein Spieler aus dem Ausland zu ihm wechselt? Welche Schritte muss der Klub unternehmen?
Der Verein, der den Spieler aufnehmen möchte, beantragt einen Wechsel bzw. die Erstregistrierung des Spielers über seinen zuständigen Landesverband. Der Landesverband beantragt die Freigabe des Spielers über den DFB, der den ehemaligen Nationalverband des Spielers kontaktiert. Sollte dem DFB nach sieben Tagen keine Freigabe zugegangen sein, kann der Landesverband ein sofortiges Spielrecht für Freundschaftsspiele erteilen. Das Freigabedatum für Pflichtspiele kann gemäß der geltenden Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung erteilt werden, der Einsatz des Spielers bei einem Wechsel außerhalb der beiden Transferperioden (1.7. – 31.8., 1.1. – 31.1.) ist also im Regelfall erst ab 1. Juli möglich.
Gelten in Bezug auf Spieler*innen, die aus der Ukraine kommen, aktuell besondere Regelungen?
Hinsichtlich des Vereinswechselverfahrens bzw. des Verfahrens im Falle einer erstmaligen Registrierung gelten in Bezug auf Spieler*innen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, aktuell keine besonderen Regelungen. Auch hier gilt, dass der Verein, der den Spieler aufnehmen möchte, einen Wechsel über seinen zuständigen Landesverband beantragt. Der DFB fragt daraufhin formell in der Ukraine an – in dem Wissen, dass eine Bearbeitung aufgrund des Krieges aktuell unwahrscheinlich ist. Daher wird pragmatisch verfahren: Sofern nach sieben Tagen ab dem Datum der Anfrage des DFB keine Rückmeldung aus der Ukraine erfolgt ist, kann der Landesverband ein sofortiges Spielrecht für Freundschaftsspiele erteilen. Pflichtspiele sind im Regelfall erst ab 1. Juli möglich. Hinsichtlich möglicher spezifischer Sachverhalte oder besonderer Einzelfälle ist der zuständige Landesverband erster Ansprechpartner für den Verein.
Warum ist ein Einsatz in Pflichtspielen nicht sofort möglich?
Der FIFA-Rat hat grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, ausländische Spieler*innen von Vereinen aus der Ukraine und Russland nach dem Ende der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar) zu verpflichten und noch in der laufenden Saison 2021/2022 einzusetzen. Das DFB-Präsidium, die zuständigen DFB-Ausschüsse und die zuständigen Fachabteilungen des DFB haben sich nach intensiver Beratung allerdings dazu entschieden, von dieser Option zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland keinen Gebrauch zu machen. Hauptgrund ist, die sportliche Integrität der Wettbewerbe und der verbleibenden Spieltage der Saison 2021/22 in allen Spielklassen zu wahren. Die grundsätzliche Möglichkeit für die betroffenen Spieler*innen, in deutschen Vereinen dem Fußballsport nachzugehen, bleibt davon unberührt. Für Spieler*innen jeder Altersklasse besteht gemäß der beschriebenen Vereinswechselbestimmungen die Gelegenheit, nach einem Transfer außerhalb der Wechselperiode mit sofortiger Wirkung am Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb des aufnehmenden Vereins teilzunehmen .
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