DFB-Pokalfinale 2025: Einlaufkinder gesucht!
Am 24. Mai trifft Arminia Bielefeld im DFB-Pokalfinale auf den VfB Stuttgart. Nun werden zwei Einlaufkinder für die Volkswagen Junior Eskorte gesucht!
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DOSB und DFB sind sich einig: Kunstrasenplätze nachhaltig umweltgerecht sanieren.[Foto: GettyImages]
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) übernehmen gesellschaftliche Verantwortung für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie setzen sich deshalb gemeinsam dafür ein, dass Sportanlagen möglichst umweltfreundlich betrieben werden.
Beide Sportorganisationen sind sich bewusst, dass der Sport einen Beitrag leisten kann, um die Umweltverschmutzung durch (Mikro-)Plastik zu reduzieren. Aktuell beschäftigen sich DOSB und DFB daher intensiv mit der Thematik möglicher Auswirkungen von Kunststoffrasenplätzen auf die Umwelt. Der DOSB hat dazu eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Sportverbänden und der Wissenschaft gegründet, die sich am vergangenen Montag konstituierte.
Die AG kam überein, dass schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme und nachfolgende Kommunikation über einfach umsetzbare Maßnahmen für Sportvereine und Kommunen notwendig ist, durch die bei fortlaufendem Sportbetrieb der Austrag von Kunststoff in die Umwelt deutlich reduziert werden kann. Neben der Notwendigkeit solcher Handlungsempfehlungen stellte die AG fest, dass es dringend weiterer wissenschaftlicher Expertise zur Praxistauglichkeit alternativer organischer Füllstoffe und zur sportartübergreifenden Eignung von Kunststoffrasenflächen bedarf, die auch ohne Füllstoffe auskommen.
Die Arbeitsgruppe diskutierte zudem einen von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im März 2019 bei der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag, nach dem die Verwendung von Produkten, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt wird, deutlich eingeschränkt werden soll. Insbesondere schlägt die ECHA vor, das Inverkehrbringen von Kunststoffgranulaten zur Verwendung in Kunststoffrasensystemen künftig zu verbieten. Vor einem Inkrafttreten dieses Verbots fordert der gemeinwohlorientierte Sport eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren, wie sie die ECHA auch für andere betroffene Produkte vorgesehen hat.
Die Übergangsfrist ist notwendig, um die hohen Investitionen für die Sanierungen der mehr als 6000 kommunalen und sportvereinseigenen Kunststoffrasenspielfelder unterschiedlichsten Alters in Deutschland leisten und gleichzeitig den Sportbetrieb auf den betroffenen Sportanlagen aufrechterhalten zu können. Eine genaue Quantifizierung der in Deutschland von einem möglichen Verbot betroffenen Sportanlagen ist derzeit nicht möglich, da ein belastbare Datengrundlage fehlt. Eine erneute bundesweite Sportstättenstatistik der Länder, wie sie zum bisher letzten Mal 2002 erhoben wurde, ist nach Ansicht der AG daher zwingend erforderlich.
Die Sportvereine sind auf ihre Sportstätten angewiesen, um ihren vielfältigen gesellschaftspolitischen und sozialen Aufgaben auch weiterhin nachkommen zu können. DOSB und DFB beteiligen sich daher im Interesse ihrer Mitglieder und des Umweltschutzes aktiv am laufenden öffentlichen EU-Konsultationsverfahren.
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