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Fördermittel|29.04.2017|16:22

Wo gibt es Fördermittel für den Sportplatzbau

Der neue Kunstrasen der SG Germania Klein-Krotzenburg: Finanziert aus Eigenmitteln und Fördergeldern von Kommune, Landkreis, Innenministerium und Landessportbund.[Foto: SG Germania Klein-Krotzenburg]

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Banden demontieren, Pflastersteine verlegen und das Grün schneiden – für das Projekt Kunstrasen gaben knapp 100 freiwillige Helfer bei der SG Germania Klein-Krotzenburg alles. Über 5.000 Stunden Eigenleistung wurden investiert. Für den Verein ein echtes Mammut-Projekt. Eines der größten in der 102-jährigen Vereinsgeschichte. Realisierbar wurde es durch zahlreiche Fördergelder. Doch welche öffentlichen Fördermittel stehen Vereinen zur Verfügung? Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Themenwoche Sportplätze haben wir uns die Finanzierungsmöglichkeiten am Beispiel des Bundeslandes Hessen genauer angeschaut.

Roger Weih, Vereinsvorsitzender von der SG Germania Klein-Krotzenburg, kann sich an die Anfänge des Kunstrasenprojekts bei seinem Verein noch gut erinnern. Die Germania benötigte zirka 410.000 Euro. „160.000 Euro übernahm die Gemeinde, 100.000 Euro das Land Hessen und 50.000 Euro kamen vom Kreis“, berichtet der Vorsitzende. Die restlichen rund 100.000 Euro übernahm der Verein selbst. „Grundvoraussetzung war es, mit Eigenleistung am Projekt mitzuarbeiten.“ Der Verein übernahm reichlich Verantwortung und trat in die Rolle des Bauherren und Auftraggebers. „Die Gemeinde war nur der Geldgeber. Wir haben die Bauleistung ausgeführt“, erklärt Weih. Ein Vorgehen, das nicht alltäglich ist. „Für einen Verein mit vielleicht 400, 500 oder 600 Mitglieder ist es in der Regel sehr schwierig, so eine Investition zu stemmen und ordentlich abzusichern“, erklärt Jens Prüller, Geschäftsbereichsleiter Sportinfrastruktur beim Landessportbund Hessen und Mitglied der DFB-Kommission Fußballinfrastruktur. Häufig übernehme also die Kommune die Verantwortung für den Umbau.

"Es ist nicht nur damit getan, dass man den Platz einmal gezahlt hat."

Grundsätzlich gibt es für Vereine in Hessen vier unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Gelder können bei der Kommune, dem Landkreis, dem Innenministerium und dem Landessportbund Hessen beantragt werden. Um vom Landessportbund gefördert zu werden, muss ein Verein mindestens drei Jahre Mitglied sein. Je nach Vereinsgröße liegen die Gelder maximal bei 20.000 Euro. „Der Verein nimmt sich dann aber für die nächsten acht Jahre die Möglichkeit, für langlebige Sportgeräte oder Baumaßnahmen noch Gelder zu bekommen“, erläutert Prüller. Die Landkreise geben in der Regel zehn Prozent der Investitionskosten dazu. „Bei solchen Großinvestitionen sind es aber nicht unbedingt zehn Prozent. Manchmal gibt es Förderhöchstgrenzen und vor allen Dingen auch Prioritätenlisten.“ Wie viele Gelder vom Innenministerium gezahlt werden, ist abhängig vom entsprechenden Investitionsprogramm: „Das Sportland Hessen zahlt bis zu 50.000 Euro“, so Prüller. Auch die Kommune kann Fördergelder dazugeben. „Ob das jetzt 10.000 Euro oder 200.000 Euro sind, hängt von der Finanzstärke der Kommune ab. Die Kommunen sind dazu aufgefordert ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dadurch ist es mit Sicherheit nicht leichter geworden.“

Bei der SG Germania Klein-Krotzenburg hat mit der Finanzierung des Kunstrasenprojekts alles geklappt. Von der Gründung des Kunstrasen-Projektteams bis hin zur Fertigstellung des Platzes vergingen vier Jahre. Über den Verkauf von Patenschaften bekam der Verein den Eigenanteil von 100.000 Euro zusammen. Jens Prüller macht noch auf andere Möglichkeiten aufmerksam, die das Patenschaftsmodell aber ausschließen: „Wenn man den Vereinsbetrieb richtig organisiert, gibt es steuerliche Möglichkeiten. Bei unseren Seminaren, die wir anbieten, haben wir deshalb immer einen Steuerfachmann mit dabei.“ Grundsätzlich warnt der Experte vor falschem Optimismus: „Viele Vereine und Kommunen überschätzen ihre Möglichkeiten, bekommen es letztlich dann doch nicht hin und versuchen dann an der Qualität zu schrauben.“ Darüber hinaus müsse bedacht werden, dass vom ersten Jahr an Rückstellungen in Höhe von 20.000 Euro nötig sind, um nach zehn bis zwölf Jahren einen Oberbelagsaustausch hinzubekommen. „Es ist nicht nur damit getan, dass man den Platz einmal gezahlt hat.“

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