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Beleidigungen auf Facebook sind "kein Kavaliersdelikt"

13.01.2012, 12:57 Uhr | FG

Beleidigungen über das soziale Netzwerk Facebook wurden einem Fußballer zum Verhängnis. (Quelle: imago)

Beleidigungen über das soziale Netzwerk Facebook wurden einem Fußballer zum Verhängnis. (Quelle: imago)

In Zeiten sozialer Netzwerke wie Facebook verlaufen die Grenzen zwischen dem privaten Raum und der Öffentlichkeit oftmals fließend. Diese Erfahrung musste nun auch ein Fußballer von Ataspor Worms aus der Bezirksliga Rheinhessen machen. Er hatte vor der Partie der Wormser gegen den TSV Gundheim im Internet Stimmung gegen den Gegner gemacht und außerdem Beleidigungen gegen Verbandsoffizielle ausgesprochen. Das Bezirksgericht verurteilte den Spieler zu vier Monaten Sperre und einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Dies berichtet die "Allgemeine Zeitung".

Das Urteil wurde von der Berufungsinstanz des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes (SWFV) in weiten Teilen bestätigt. Für Thomas Bergmann, den Vorsitzenden des Verbandsgerichtes, kein alltäglicher Fall. Galt es doch zu klären, wie weit Meinungsfreiheit gehen darf und wo der öffentliche Raum beginnt, in dem eine Meinung auch strafbar sein kann.

Facebook-Mitteilung nicht privat

"Der Spieler sagt selbst, dass er mit dieser (Facebook, Anm. d. Red.)-Seite mehr als 2000 Freunde hat", sagte Bergmann. "Deshalb haben dort verbreitete Inhalte nicht mehr den Charakter einer vertraulichen Mitteilung." Der Ataspor-Kicker hatte unter anderem den Kreisvorsitzenden ("Vetternwirtschaft") verbal angegangen und den Bezirkschef als "Rassisten" bezeichnet. Außerdem gingen Bedrohungen und Beleidigungen unterhalb der Gürtellinie gegen den Gegner aus Gundheim auf das Konto des Verurteilten.

"Wenn so etwas im Auto auf der Heimfahrt von einem Spiel gesagt wird, dann handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung", sagte Bergmann. Doch die Posts auf Facebook sind für den Juristen schwerwiegender: "Die Einträge waren dazu da, sie einem möglichst weiten Personenkreis zugänglich zu machen und für Unruhe zu sorgen."

Verbandsgericht reduziert die Sperre

Da der Spieler geständig war, Einsicht zeigte und sich bei den betroffenen Personen und dem TSV Gundheim mittlerweile entschuldigt hat, reduzierte das Verbandsgericht die Sperre auf dreieinhalb Monate und hob die Geldstrafe auf. Für Bergmann ist der Fall dennoch "kein Kavaliersdelikt. Wir mussten auch ein deutliches Zeichen setzen, weil wir es nicht zulassen können, dass Funktionäre mit Vorwürfen konfrontiert werden, die sehr erheblich sind."

Auch Ataspor Worms hat die Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen und löste, laut Bergmann, den Vertrag mit dem Spieler auf.

Quelle: FUSSBALL.DE

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