19.07.2010, 21:00 Uhr | dpa
Der VfL Bochum muss das Auftaktspiel der Zweitliga-Saison am 23. August gegen 1860 München vor leeren Stehplatzrängen bestreiten. Dazu hat das Sportgericht des DFB den Erstliga-Absteiger verurteilt. Damit müssen die Bochumer zum zweiten Mal in ihrer Vereinsgeschichte auf ihre Fans in der Ostkurve verzichten. Die Bochumer haben dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.
Mit der Strafe reagierte das Sportgericht auf die Vorkommnisse beim letzten Bochumer Bundesliga-Heimspiel am 8. Mai gegen Hannover 96, als in der 85. Minute bengalische Feuer gezündet wurden und enttäuschte VfL-Anhänger nach dem Schlusspfiff auf das Spielfeld stürmten. Bei den Tumulten war ein Bochumer Ordner mit einer Plastiksitzschale am Kopf getroffen und verletzt worden. Laut Sportgericht habe sich "straferschwerend" ausgewirkt, dass der VfL in den vergangenen zwei Spielzeiten bereits siebenmal für ähnliches Fehlverhalten seiner Fans verurteilt worden sei.
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"Es ist beschämend und bedauerlich, dass eine solche Bestrafung unumgänglich war. Nach der leeren Ostkurve vor zwei Jahren muss allen bewusst sein, dass derartige Vorfälle die echten VfL-Fans nur in Misskredit bringen", sagte VfL-Vorstand Ansgar Schwenken. Von der Sperrung der Ostkurve sind vor allem Besitzer von Stehplatz- Dauerkarten betroffen. Ihnen will der Verein für die Partie gegen die "Löwen" Sitzplätze als Alternative anbieten.
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Quelle: dpa
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