Aktuell technische Probleme bei FUSSBALL.DE.

An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
Wir bitten um euer Verständnis.

Hilfe-Center

Hilfe-Center

Regionalliga

Regionalligen

Verbände

Verbände

Wenn Du dich bei unserer Community einloggst, kannst du Vereine und Mannschaften als Favoriten speichern und direkt von hier aus schnell und einfach erreichen.

Matchkalender

Begegnungen in deiner Nähe

{{typeaheadInput.text}}

* Pflichtfelder

Amateurstatistiken

{{shop.menuLabel}}

Flyeralarm Teamshop

Holt euch mit den Teamshops einen auf euren Verein zugeschnittenen und kostenfreien Onlineshop.

Alle Teammitglieder und Fans können dort ganz einfach ihre Mannschaftsausstattung von Zuhause aus bestellen. Somit müsst ihr keine Zeit mehr mit aufwändigen Sammelbestellungen verschwenden. Außerdem gibt es keine Mindestbestellmenge und ihr erhaltet exklusive Rabatte (bis zu 50%), sowie euer Teamlogo stets gratis auf die Textilien gedruckt.

Digital möglich |16.06.2020|10:00

Änderungen im Vereinsrecht: Praxistipps

Alles im Umbruch: Die Corona-Krise hat vieles verändert - auch in den kleinen Sportvereinen.[Foto: imago images/ULMER Pressebildagentur]

Anzeige

Viele Veranstaltungen können momentan aufgrund der Corona-Krise in den landesweiten Sportvereinen nicht stattfinden, organisatorische und auch finanzielle Schwierigkeiten bleiben nicht aus. Um diese Folgen abzumildern, hat die Politik Ende März grünes Licht für diverse Veränderungen im Vereinsrecht bis zum Jahresende gegeben, beispielsweise zur Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen. FUSSBALL.DE fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Die Konsequenzen der Gesetzesänderungen ermöglichen den Vereinen weiterhin Handlungsfähigkeit, etwa in Bezug auf die Amtszeit des Vorstands: Sieht die Satzung eines Vereins keine Übergangsregelung für den Vorstand vor - eine Mitgliederversammlung und damit eine Wahl des neuen Vorstands ist zurzeit aber nicht absehbar - so erlaubt die Gesetzesvorlage, dass ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt bleibt. Wenn außerdem die jährliche Mitgliederversammlung bereits einberufen wurde, diese nun jedoch nicht in der ursprünglich geplanten Form erfolgen kann, sollte der Vorstand den Mitgliedern schriftlich mitteilen, dass die Mitgliederversammlung nicht stattfinden kann – auch ein Datum für einen Nachholtermin sollte nicht genannt werden.

Möglichkeit der virtuellen Mitgliederversammlung

Das Gesetz stellt zudem eine virtuelle Mitgliederversammlung der Präsenzversammlung gleich, welche auch ohne Satzungsgrundlage durchgeführt werden darf und bei der die Mitgliedsrechte logischerweise mittels digitaler Kommunikation ausgeübt werden. Zudem wird den Mitgliedern eine schriftliche Stimmabgabe ermöglicht, indem sie diese vor Beginn der Mitgliederversammlung abgeben und die Stimmen anschließend bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung berücksichtigt werden. Als Voraussetzung für die Durchführung einer Online-Mitgliederversammlung gilt jedoch, dass der Verein über eine geeignete Software verfügt, die somit allen Mitgliedern eine Teilnahme an der virtuellen Mitgliederversammlung ermöglicht – hier werden vor allem große Vereine mit vielen Mitgliedern finanzielle und technische Mittel aufbringen müssen. Ebenso müssen die satzungsgemäßen Einberufungsvoraussetzungen weiterhin eingehalten werden.

Das neue Gesetz erleichtert zudem die Beschlussfassung der Vereinsmitglieder im Umlaufverfahren, also ohne Mitgliederversammlung. Im Umlaufverfahren braucht es fortan nur die jeweils erforderliche Mehrheit – nicht wie bisher die Zustimmung aller Mitglieder –, vorausgesetzt es wurden alle Mitglieder beteiligt und mindestens die Hälfte von ihnen hat bis zu dem vom Verein vorgegebenen Termin im Umlaufverfahren ihre Stimme abgegeben. Die Stimmabgabe kann in Textform, etwa per E-Mail, erfolgen.

Anzeige

Hinweis

Bitte prüft zunächst, das Spiel mit eurer Spielberichtskennung im DFBnet aufzurufen und die Torschützen selbstständig zu korrigieren. Wenn das nicht mehr möglich ist, ist eine Korrektur nur noch über den Staffelleiter möglich. Um den zuständigen Staffelleiter zu kontaktieren öffnet das betroffene Spiel hier auf FUSSBALL.de, klickt auf „Falsches Ergebnis melden“ und versendet das ausgefüllte Formular. Bitte verwendet die Kontaktfunktion nur, wenn euch diese Informationen nicht geholfen haben.
Für die Pflege der Staffeln, die Kontrolle und Freigabe der Ergebnisse ist der jeweilige Staffelleiter zuständig. Hinweise auf falsche oder fehlende Ergebnisse oder Tabellen richtest Du bitte an den zuständigen Staffelleiter. Wenn du über die Wettbewerbsnavigation zur entsprechenden Staffel gehst, findest du direkt unter der Liste der Begegnungen den Button „Falsches Ergebnis melden“ Dort kannst Du Dein Anliegen beschreiben. Bitte gib so viele detaillierte Daten wie möglich an, mindestens Mannschaftsart, Spielklasse, Gebiet und Spielnummer. Alternativ gelangst Du auch über das Profil deiner Mannschaft unten auf die aktuellen Wettbewerbe.

Lieber Fußballfreund,

du möchtest gern einen Beitrag, z.B. Musik, Fotos, Videos, Daten oder einen Zeitungsartikel (nachfolgend „Inhalte“) hochladen? Wir möchten dich an dieser Stelle gern nochmal daran erinnern, dass die Verantwortung für die von dir hochgeladenen Inhalte bei dir liegt. Bitte vergewissere dich also zunächst, ob die Inhalte unseren Vorgaben entsprechen (siehe die ausführlichen Bestimmungen unter „Community-Spielregeln“) und insbesondere ob du über die entsprechenden Nutzungsrechte an den Inhalten verfügst. Diese liegen in der Regel bei Dritten und nicht bei dir, wenn du Inhalte aus dem Internet (z.B. Fotos bekannter Personen, Videos oder Zeitungsartikel) kopierst und hochlädst.

Bitte beachte: Wenn du die Nutzungsrechte an den Inhalten nicht berücksichtigst, kann es zu kostspieligen Abmahnungen und weiteren Forderungen gegen dich kommen. Sofern wir hiermit direkt konfrontiert werden, sind wir berechtigt, deine Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung herauszugeben und mögliche Forderungen an dich weiter zu berechnen.

Weiter