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Urteil|05.07.2018|18:15

Drei Punkte Abzug für Waldhof Mannheim

Mit Punktabzug bestraft: Regionalligist Waldhof Mannheim[Foto: 2017 Getty Images]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Urteil gegen den Regionalligisten Waldhof Mannheim gesprochen. Nach mündlicher Verhandlung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Stephan Oberholz wurde der Verein wegen des schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, in weiterer Tateinheit mit einem fortgesetzten unsportlichen Verhalten seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einem Abzug von drei Punkten in der kommenden Spielzeit verurteilt.

Zudem wurde dem Verein eine Geldstrafe von 40.000 Euro auferlegt. Dabei wird dem Verein nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 zu erbringen. Überdies wurden dem Verein verschiedene Auflagen gemacht, die Waldhof Mannheim zum Teil selber vorgeschlagen hatte. Dazu zählen das Aufheben der Selbstverwaltung des Ordnungsdienstes der Osttribüne, die Verlegung des auf der Osttribüne ansässigen Fan-Bereichs, der Ausbau der Videoüberwachung, das Entfernen der "Ultra-Container" vom Stadiongelände, die Einführung eines hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten, das Verbot von Blockfahnen und Änderungen beim Ticketvorverkauf.

Dem Urteil zugrunde liegen die Zuschauer-Ausschreitungen in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen, die im Abbruch des Rückspiels am 27. 2018 Mai gipfelten. Schon im Hinspiel am 24. Mai in Duisburg hatten Mannheimer Zuschauer vor und kurz nach Anpfiff der Partie Pyrotechnik gezündet und teilweise in den Innenraum geworfen, die Begegnung musste deshalb bereits in der zweiten Minute für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden.

Das Rückspiel in Mannheim am 27. Mai begann mit zweiminütiger Verspätung, weil Zuschauer beider Vereine Pyrotechnik abbrannten. Im Laufe der ersten Halbzeit warfen Mannheimer Zuschauer immer wieder Gegenstände in Richtung Spielfeld. In der 33. Minute wurde die Begegnung für zwei Minuten unterbrochen, als es im Bereich der Westtribüne zu tätlichen Auseinandersetzungen kam, bei der der Bereichsleiter des Ordnungsdienstes verletzt wurde. In der 47. Spielminute blendete ein Mannheimer Zuschauer den Uerdinger Torhüter bei einem Abstoß mit einem Laserpointer. Ab der 81. Minute wurde im Heimbereich massiv und anhaltend verschiedene Arten Pyrotechnik gezündet und größtenteils auf das Spielfeld geworfen und geschossen, ebenso wie eine Stange, die von der Osttribüne aus geschleudert wurde. Am Blockzaun zum Spielfeld brannten teilweise offene Feuer.

Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) unterbrach die Begegnung daraufhin zunächst für mehr als 20 Minuten. Als auch beim Versuch des Wiederanpfiffs trotz Androhung des Abbruchs des Spiel erneut massiv eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenstände auf das Spielfeld geworfen und geschossen wurde, brach er die Begegnung ab, da ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Richter Stephan Oberholz hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles eine mündliche Verhandlung angeordnet, nachdem der Verein dem Antrag des Kontrollausschuss im schriftlichen Verfahren nicht zugestimmt hatte.

In der Urteilsbegründung sagte Stephan Oberholz: "Es hat sich nicht um die üblichen Störfälle gehandelt, sondern um mehr. Leider viel mehr. Die Quantität und Qualität des Einsatzes von Pyrotechnik sowie die massive Gefährdung und teilweise Verletzung unbeteiligter Dritter war erheblich. Zu berücksichtigen war zudem, dass hierdurch in den sportlichen Wettbewerb eingegriffen wurde und dass dem Verein hieran ein erhebliches Mitverschulden zur Last zu legen ist. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht den Abzug von Punkten als Sanktion ausdrücklich vor. Der Abzug von drei Punkten ist nach Überzeugung des Gerichts auch und gerade vor dem Hintergrund der präventiven Auswirkungen der Sanktion geeignet, erforderlich und angemessen. Das Sportgericht geht davon aus, dass mit dieser Sanktion jedem Anhänger bewusst wird, dass er seinem Klub schadet, wenn er sich nicht an die Regeln im Stadion hält und Leben von Mitmenschen gefährdet."

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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