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Sportgerichtsurteile|13.11.2014|12:17

Fehlverhalten wird konsequent bestraft

Der BFV geht konsequent gegen Fehlverhalten auf dem Fußballplatz vor [Foto: BFV]

In den vergangenen Wochen war vermehrt über Zwischenfälle und damit verbundene Spielabbrüche auf den Berliner Fußballplätzen zu lesen. Die Präventionsarbeit des BFV in Form von Schulungen, Seminaren und Kampagnen zu Themen der Gewalt im Fußball trägt bereits dazu bei, den respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Kommt es dennoch zu Zwischenfällen auf den Sportplätzen, werden von den Spruchinstanzen Strafen verhängt und entsprechend durchgesetzt. Um zu zeigen, dass Gewalt und Aggressivität keinen Platz im Berliner Fußball hat und das Sportgericht derartiges Verhalten auf das Schärfste sanktioniert, veröffentlicht der BFV ab sofort regelmäßig verhängte Strafen gegen Vereine und einzelne Spieler. Um die Sanktionen nachvollziehen zu können, wird neben der Strafe der Sachverhalt anonymisiert geschildert.

Beispiel 1: 70 Spiele Sperre

Gegenüber standen sich zwei Berliner Herrenmannschaften in einem Meisterschaftsspiel der Kreisklasse. Der Vorfall ereignete sich in der Nachspielzeit der ersten Hälfte, es stand 0:2. Nach einem Foul schlug Spieler A des Heimvereins Spieler B aus dem Team der Gäste mit der flachen Hand in das Gesicht. Als der Schiedsrichter Spieler A daraufhin die rote Karte aufgrund einer Tätlichkeit zeigte, schlug dieser den Unparteiischen ebenfalls mit der flachen Hand in das Gesicht. Der Schiedsrichter sah sich gezwungen, das Spiel abzubrechen.

Spieler A, der zu diesem Zeitpunkt bereits aus seinem Verein ausgetreten war, erschien nicht zur Sportgerichtsverhandlung. Festgelegt wurde eine Sperre von 70 Pflichtspielen und jeden sonstigen Spielbetrieb innerhalb des Berliner Fußball-Verbandes. Die Strafe tritt in Kraft, sobald Spieler A wieder einem Mitgliedsverein des BFV beitritt.

Beispiel 2: 30 Spiele Sperre

Die Partie wurde zwischen zwei Herrenmannschaften der Kreisliga ausgetragen. Bereits in der ersten Halbzeit musste der Schiedsrichter einen Feldverweis aufgrund einer Tätlichkeit gegen einen Spieler des Heimvereins aussprechen. Nach kurzzeitiger Rudelbildung beruhigte sich die Situation allerdings zunächst wieder. Erst in der 71. Spielminute, als der Schiedsrichter Spieler A des Heimvereins die Gelb-Rote Karte zeigte, eskalierte die Lage: Spieler A würgte den Unparteiischen. Dieser konnte sich kurz befreien, bevor Spieler A erneut zugriff und den Schiedsrichter weiter würgte. Dieser sah sich gezwungen, das Spiel abzubrechen.

Gegen Spieler A wurde vom Sportgericht eine Sperre in Höhe von 30 Pflichtspielen der Herren und jeglichen sonstigen Spielbetrieb des Berliner Fußball-Verbandes verhängt. Spieler A wurde von seinem Verein ausgeschlossen und beim BFV abgemeldet.

Beispiel 3: 6 Monate Sperre

In einem Spiel zwischen zwei Mannschaften der A-Jugend-Verbandsliga kam es nach Abpfiff zu einer Rudelbildung. Die Situation geriet aufgrund der Einmischung von Zuschauern, Trainern und Betreuern schnell außer Kontrolle. Bei den Versuchen des Schiedsrichters und seiner Assistenten, das Geschehen zu beruhigen, konnten die Unparteiischen zwei Tätlichkeiten von Spielern des Heimvereins beobachten. Nachdem die Lage etwas unter Kontrolle gebracht wurde, zeigte der Schiedsrichter Spieler A und Spieler B des Heimvereins aufgrund ihrer Vergehen jeweils die Rote Karte. Daraufhin geriet die Situation erneut außer Kontrolle und im Zuge einer Rangelei, vor allem gegen den Schiedsrichter, trat ein weiterer Spieler des Heimvereins (Spieler C) den Unparteiischen zweimal heftig mit dem Knie gegen Oberschenkel. Daraufhin entschieden sich Schiedsrichter sowie Assistenten dafür, den Platz umgehend zu verlassen.

Gegen Spieler C wurde eine Sperre für sämtliche Spiele seines Vereins und jeglichen Spielbetrieb des BFV für einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten ausgesprochen.

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