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|13.02.2017|12:10

Südtribünen-Sperre und 100.000 Euro Strafe für BVB

Auch wegen Bannern mit verunglimpfenden und diffamierenden Inhalten bestraft: BVB [Foto: 2017 Getty Images]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund nach den massiven Zuschauer-Vorkommnissen im Bundesliga-Rückrundenspiel gegen RB Leipzig sowie zuvor in den Spielen bei Mainz 05, 1899 Hoffenheim und im Hinrundenspiel in Leipzig im Einzelrichterverfahren zur Sperrung der Südtribüne im nächsten Bundesligaspiel am Samstag (ab 15.30 Uhr) gegen den VfL Wolfsburg und zu 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zuvor hatte der Verein dem entsprechenden Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses vom Freitag fristgerecht zugestimmt, womit das Urteil rechtskräftig ist.

Im Detail widerrief das DFB-Sportgericht die Strafaussetzung aus dem vorangegangenen Sportgerichtsurteil gegen Borussia Dortmund vom 8. Juli 2016 , in dem ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne (Stehplatzbereich 10 bis 15) bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommt für die neuerlichen Vorkommnisse ein Zuschauer-Teilausschluss für den Oberrang der Südtribüne (Stehplatzbereiche 80 bis 84), womit gegen Wolfsburg die komplette Südtribüne gesperrt ist. Darüber hinaus verhängte das Sportgericht eine Geldstrafe für Borussia Dortmund in Höhe von 100.000 Euro.

Banner mit verunglimpfenden und diffamierenden Inhalten

Während des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 4. Februar 2017 wurden auf der Dortmunder Südtribüne zahlreiche Banner und Spruchbänder mit verunglimpfenden und diffamierenden Inhalten hochgehalten. Zudem wurden gefüllte Bierbecher Richtung Innenraum geworfen und Leipziger Spieler mit einem Laserpointer irritiert. Ferner wurde im Bundesligaspiel des BVB bei RB Leipzig am 10. September 2016 ein beleidigendes Banner im Dortmunder Block gezeigt.

Darüber hinaus skandierten Dortmunder Zuschauer während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 16. Dezember 2016 mehrmals Schmähgesänge. Hinzu kommt das Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock während des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 19. Januar 2017.

Keinen Zugriff hat die Sportgerichtsbarkeit des DFB auf die Vorfälle, die sich außerhalb der Stadien zugetragen haben. Hier liegt die alleinige Zuständigkeit bei den staatlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, ordentliche Gerichte).

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