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Infos für Klubs |25.06.2018|10:00

Public Viewing zur WM? Das ist zu beachten

Bald ist WM: Das gilt es beim Public Viewing zu beachten.[Foto: 2016 Getty Images]

Der Countdown zur Weltmeisterschaft in Russland läuft bereits, da steigt auch die Vorfreude auf das gemeinsame Verfolgen der WM-Spiele – die Rede ist vom Public Viewing. Auch dieses Jahr planen wieder viele Amateurvereine, Public Viewings zu veranstalten. Rein theoretisch müsste man dafür die FIFA um Erlaubnis fragen. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, geben wir in unserem Bereich Training und Service Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Zählt eine Veranstaltung als Public Viewing?
Die Veranstaltung ist dann ein Public Viewing, wenn WM-Spiele vor einem öffentlichen Publikum gezeigt werden. Dazu zählen z.B. auch Bars, Restaurants, Stadien, öffentliche Plätze oder vergleichbare Orte.

Muss ich ein Public Viewing anmelden?
Das hängt davon ab, welche Art von Public Viewing veranstaltet wird. Die FIFA unterscheidet dabei drei verschiedene Arten: Kommerzielle Public Viewings, spezielle nicht-kommerzielle Public Viewings und nicht-kommerzielle Public Viewings. Letzteres muss nicht anmeldet werden, die anderen dagegen schon.

Ist ein Public Viewing kommerziell oder nicht-kommerziell?
Die FIFA sieht ein Public Viewing als kommerziell an, wenn der Veranstallter dadurch zusätzliche Einnahmen erzielt. Hierunter fallen Eintrittsgelder, Sponsorings oder weitere zusätzliche Einnahmequellen. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn dies nicht auf ein Public Viewing zutrifft, ist es nicht-kommerziell. Dies gilt auch für Pubs, Clubs und Bars, sofern neben den üblichen Einnahmen (z.B. durch Getränke) keine weiteren, speziell mit der WM verbundenen, Erträge erwirtschaftet werden.

Was ist ein spezielles nicht-kommerzielles Public Viewing?
Das ist der Sonderfall: Wenn ein nicht-kommerzielles Public Viewing veranstaltet wird, dabei aber mehr als 5.000 Zuschauer erwartet werden, spricht die FIFA von einem speziellen nicht-kommerziellen Public-Viewing. In diesem Fall ist es nötig, sich bei der FIFA für eine Lizenz zu bewerben – eine Gebühr ist jedoch nicht zu entrichten.

Muss eine Gebühr gezahlt werden, wenn ein nicht-kommerzielles Public Viewing veranstaltet wird?
Nein. Wenn ein nicht-kommerzielles Public Viewing veranstaltet wird, muss keine Gebühr gezahlt werden.

Dürfen WM-Logos (z.B. als Dekoration) verwendet werden?
Hier ist Vorsicht geboten! Die Logos und Marken der FIFA oder WM 2018 dürfen nicht verwendet werden und das TV-Signal darf nicht verändert oder modifiziert werden. Der Hintergrund leuchtet ein: Es muss jeder Eindruck vermieden werden, dass es sich um eine Veranstaltung der FIFA oder der WM 2018 handelt. Wird die Veranstaltung gesponsert, darf nicht der Eindruck entstehen, bei dem Sponsor handele es sich um einen offiziellen FIFA-Sponsor.

Was ist ansonsten zu beachten?
Zusätzlich zu den Regularien der FIFA sind natürlich die in Deutschland geltenden Gesetze zu beachten. Sind beispielsweise alle Sicherheitsrichtlinien erfüllt oder müssen örtliche Genehmigungen eingeholt werden? Auch die Regeln des Rundfunkbeitrags gelten bei Public Viewings, mehr dazu finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de . Darüber hinaus können auch GEMA-Gebühren anfallen, auch hier finden Sie auf der Homepage der GEMA ausführliche Informationen.


Alle weiteren Richtlinien der FIFA, speziell zu kommerziellen Public Viewings, könnt Ihr in den FIFA REGULATIONS FOR PUBLIC VIEWING EVENTS nachlesen.

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