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Spielabbrüche|26.09.2016|14:40

Spielabbruch - und dann?

Für einen Spielabbruch kann es einige Gründe geben.[Foto: Getty Images/Imago]

Bei der Partie zwischen Rot-Weiss Ahlen und der U 23 von Borussia Mönchengladbach in der Regionalliga West war es vor wenigen Tagen eine vor Wut weggetretene Plastikflasche, die im Nacken des Schiedsrichterassistenten landete und als "tätlicher Angriff" gewertet wurde. Die Folge: Abbruch. Jetzt hat die Spruchkammer des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) das Wort. Welche Gründe gibt es noch für einen Spielabbruch? Und vor allem: Wie werden Entscheidungen im Anschluss getroffen? FUSSBALL.DE mit den wichtigsten Antworten zum Thema Spielabbruch.

Welche Gründe kann es für einen Spielabbruch geben?
Am häufigsten werden Spiele im Amateurfußball aufgrund der Witterungsverhältnisse abgebrochen, etwa bei Gewitter, Nebel oder Hagel. Auch bei Gewaltausschreitungen kann ein Spiel vorzeitig beendet werden. Seltenere Fälle sind Spielabbrüche wegen eines Flutlichtausfalls oder einer Schiedsrichterverletzung. Selbst bei der schwerwiegenden Verletzung eines Spielers können Mannschaften den Wunsch äußern, das Spiel abzubrechen, weil sie unter Schock stehen.

Wer entscheidet über einen Spielabbruch?
Ausschließlich der Schiedsrichter darf ein Spiel abbrechen. Bei witterungsbedingten Unterbrechungen oder bei einem Flutlichtausfall muss dieser jedoch abwarten, ob eine Fortsetzung des Spiels innerhalb von 30 Minuten möglich wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Unparteiische die Partie auch ohne die Absprache mit den Vereinen abbrechen. Dies vermerkt er im Spielbericht und schreibt zusätzlich einen Sonderbericht.

Was passiert nach einem Spielabbruch?
Auf Grundlage des Schiedsrichter-Sonderberichts prüft der Staffelleiter, ob der Spielabbruch begründet war. Ist ein Fall nicht eindeutig, erhalten die beteiligten Vereine die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. In der Regel wird das Spiel im Anschluss neu angesetzt. Um Terminkollisionen zu vermeiden, erfolgt die Neuansetzung in Absprache mit den Vereinen.

Gibt es bei Gewaltausschreitungen Besonderheiten?
Ja, denn bei Gewaltausschreitungen wird das Sportgericht eingeschaltet. Auch hier dient der Sonderbericht des Schiedsrichters als Entscheidungsgrundlage, da der Unparteiische als objektiv angesehen wird. Nach den Stellungnahmen der Vereine muss das Sportgericht die Verantwortlichkeit der Gewaltausschreitung ermitteln. Das Spiel wird dann mit 0:3 gegen den schuldigen Verein gewertet.

Was passiert, wenn die Verantwortlichkeit für eine Gewaltausschreitung nicht eindeutig ermittelt werden kann?
In Fällen, bei denen die gewalttätigen Aktionen im Rücken des Schiedsrichters stattgefunden haben, ist die Ermittlung der Verantwortlichkeit besonders schwierig. In diesem Fall ist eine Neuansetzung des Spiels möglich. Jedoch muss der Heimverein mit ausreichend Ordnern Sorge dafür tragen, dass die Sicherheit auf der Sportanlage gegeben ist. Gelingt ihm dies nicht, trägt er eine Mitschuld und ein Spiel kann unter Umständen auch mit 0:3 gegen den Heimverein gewertet werden.

Kann ein Verein gegen eine Neuansetzung Einspruch einlegen?
Ja. In der ersten Rechtsinstanz können Vereine bei einem Einzelrichter Einspruch gegen eine Spielwertung oder eine Neuansetzung einlegen. Das Sportgericht auf der Kreis- oder Regionalebene folgt in der zweiten Instanz. Das Urteil des höchsten Sportgerichts in der dritten Instanz ist endgültig und nicht anfechtbar.

Ist es möglich, lediglich die Restspielzeit nachzuholen?
In der Regel werden Spiele komplett neu angesetzt. Dass lediglich die Restspielzeit nachgeholt wird, geschieht in den allerwenigsten Fällen. Besonders in den letzten Spielen einer Saison wird häufig von einer weiteren Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Staffelleiter kann nämlich auch bei den Vereinen anfragen, ob sie mit der Wertung der Partie zum Zeitpunkt des Spielabbruchs einverstanden sind. Bei einer entspannten Tabellensituation stimmen die unterlegenen Vereine diesem Vorschlag oft zu.

Hier gibt es das Informationsblatt zum Thema "Gewitterschutz" zum Download.

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Hinweis

Bitte prüft zunächst, das Spiel mit eurer Spielberichtskennung im DFBnet aufzurufen und die Torschützen selbstständig zu korrigieren. Wenn das nicht mehr möglich ist, ist eine Korrektur nur noch über den Staffelleiter möglich. Um den zuständigen Staffelleiter zu kontaktieren öffnet das betroffene Spiel hier auf FUSSBALL.de, klickt auf „Falsches Ergebnis melden“ und versendet das ausgefüllte Formular. Bitte verwendet die Kontaktfunktion nur, wenn euch diese Informationen nicht geholfen haben.
Für die Pflege der Staffeln, die Kontrolle und Freigabe der Ergebnisse ist der jeweilige Staffelleiter zuständig. Hinweise auf falsche oder fehlende Ergebnisse oder Tabellen richtest Du bitte an den zuständigen Staffelleiter. Wenn du über die Wettbewerbsnavigation zur entsprechenden Staffel gehst, findest du direkt unter der Liste der Begegnungen den Button „Falsches Ergebnis melden“ Dort kannst Du Dein Anliegen beschreiben. Bitte gib so viele detaillierte Daten wie möglich an, mindestens Mannschaftsart, Spielklasse, Gebiet und Spielnummer. Alternativ gelangst Du auch über das Profil deiner Mannschaft unten auf die aktuellen Wettbewerbe.

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