Finaltag der Amateure: Was Fans wissen müssen
Der größte Tag im Amateurfußball? Natürlich der Finaltag der Amateure! Auf FUSSBALL.DE gibt es alles Wissenswerte zu den Landespokalendspielen am Samstag.
Mehr lesen
Aktuell technische Probleme bei FUSSBALL.DE.
An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
Wir bitten um euer Verständnis.
[Foto: 2019 Getty Images]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in Frankfurt den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung des Zweitligaduells mit Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Dresden am 8. November 2019 1:0 gewonnen. Der Endstand hat damit weiterhin Bestand.
Hans E. Lorenz, der die mündliche Verhandlung in seiner Funktion als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete, sagt zur Urteilsbegründung: "Weder dem Video-Assistenten noch dem Schiedsrichter konnte ein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Beide haben sich vielmehr gemäß den Vorgaben der Fußballregeln und des IFAB-Protokolls verhalten. Da kein Regelverstoß vorliegt, hatte der Einspruch keine Chance auf Erfolg."
Wehen Wiesbaden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.
Lieber Fußballfreund,
du möchtest gern einen Beitrag, z.B. Musik, Fotos, Videos, Daten oder einen Zeitungsartikel (nachfolgend „Inhalte“) hochladen? Wir möchten dich an dieser Stelle gern nochmal daran erinnern, dass die Verantwortung für die von dir hochgeladenen Inhalte bei dir liegt. Bitte vergewissere dich also zunächst, ob die Inhalte unseren Vorgaben entsprechen (siehe die ausführlichen Bestimmungen unter „Community-Spielregeln“) und insbesondere ob du über die entsprechenden Nutzungsrechte an den Inhalten verfügst. Diese liegen in der Regel bei Dritten und nicht bei dir, wenn du Inhalte aus dem Internet (z.B. Fotos bekannter Personen, Videos oder Zeitungsartikel) kopierst und hochlädst.
Bitte beachte: Wenn du die Nutzungsrechte an den Inhalten nicht berücksichtigst, kann es zu kostspieligen Abmahnungen und weiteren Forderungen gegen dich kommen. Sofern wir hiermit direkt konfrontiert werden, sind wir berechtigt, deine Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung herauszugeben und mögliche Forderungen an dich weiter zu berechnen.