Das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes hat einen Berliner Verein zu einer Geldstrafe von 350 Euro verurteilt, nachdem sich die Herrenmannschaft und ihr Trainer grob unsportlich verhalten hatten.
Der Sachverhalt wird anonymisiert geschildert, damit die Sanktionen nachvollziehbar sind. Der BFV verdeutlicht mit der Reihe „Fehlverhalten wird konsequent bestraft“, dass Zwischenfälle auf und neben den Sportplätzen vom Sportgericht nachhaltig sanktioniert werden. Heute Teil 12.
Aufgrund der schrecklichen Vorfälle in Paris am 13. November 2015, rief der Berliner Fußball-Verband alle Vereine dazu auf, ihre Spiele mit einer Schweigeminute für die Opfer der Anschläge zu beginnen. Nach Aufforderung ihres Trainers nahm die betroffene Mannschaft nicht an der Schweigeminute teil. Stattdessen störten Trainer und Spieler sogar den Moment der Stille mit Zwischenrufen und Bewegungen auf dem Platz.
Die Schweigeminute war keine Pflicht für die Vereine, eine Begründung für den Boykott des gemeinsamen Gedenkens konnte jedoch weder von den Spielern, noch vom Trainer genannt werden, weshalb das Sportgericht das Gedankengut des betroffenen Vereines in Frage stellen muss. Darüber hinaus wurde die Aktion durch das respektlose Auftreten der Mannschaft und ihres Trainers gestört. Dies wertet das Sportgericht als grob unsportliches Verhalten. Der Verein muss daher eine Geldstrafe in Höhe von 350 Euro zahlen.