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Service zum Sais|05.07.2015|10:30

Vereinswechsel: Wir beantworten Eure Fragen!

Das Wartezeiten-Planspiel im DFBnet.[Foto: DFB-Medien]

Am 1. Juli hat im Amateurfußball die Transferperiode I begonnen. Unser Infotext sollte Euch die teilweise komplizierten Wechsel-Regelungen im Amateurbereich näherbringen. Nun haben uns die FUSSBALL.DE-User weitere Fragen geschickt, die wir gerne beantworten.

"Berufsspieler ist, wer ein Entgelt von mindestens 250 Euro pro Monat erhält"

Machmud H. schickte uns folgende Frage:
"Ich möchte mich vom Spielbetrieb beim Verein abmelden und habe die Saison vernünftig zu Ende gespielt. Doch mein Ex-Trainer will mir die Freigabe aus Frust nicht erteilen und meint, dass es sein Recht ist. Stimmt das? Ich spiele in der B-Jugend (99er) und möchte in den C-Jahrgang (00er) wechseln.
Die Antwort: Zunächst gilt festzuhalten, dass der abgebende Verein ohne Angabe von Gründen, die Freigabe zum Vereinswechsel verweigern kann. Macht er davon Gebrauch, muss der neue Verein die festgeschriebene Entschädigungssumme zahlen. Ansonsten endet die Wartefrist für Pflichtspiele am 1.11.2015.

Das war die Frage von KatShep:
"Muss man sich beim Verein abmelden, wenn die Mannschaft in der nächsten Saison nicht mehr existiert? Kann man sich den Spielerpass einfach abholen und beim neuen Verein einreichen?"
Die Antwort: Die Abmeldung ist im Hinblick auf die Freigabe zum Vereinswechsel sehr wichtig. Spieler, die sich nach dem offiziellen Rückzug der Mannschaft abmelden, unterliegen beim Vereinswechsel nicht der Entschädigungszahlung. Alle, die sich vor dem Termin abgemeldet haben, müssen damit rechnen, dass der Verein die Freigabe verweigert. Diese hat auch dann Bestand, wenn der Verein für die neue Runde keine Mannschaften für den Spielbetrieb meldet. Der Termin über den Rückzug kann in der Regel beim Staffelleiter eingeholt werden.

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Wartefristen berechnen

DFBnet Pass Online bietet die komfortable Möglichkeit, eventuelle Wartefristen bis zum ersten Einsatz für den neuen Verein zu berechnen. Das Wartefristen-Planspiel simuliert die Ermittlung des Spielrechts beziehungswiese der Wartefristen, wenn alle dafür erforderlichen Parameter eingegeben werden. So kann jeder Interessierte schnell und einfach erfahren, ab wann ein Spieler spielberechtigt ist. Hier geht’s zum Wartezeiten-Planspiel.

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Maurizio M. fragte:
"Ich habe meine Abmeldung vor dem 30. Juni per Einschreiben verschickt, diese allerdings vergessen zu unterschreiben. Habe ich jetzt Pech gehabt oder kann ich auf Zustimmung hoffen?"
Die Antwort: Das hängt von dem abgebenden Verein ab. Grundsätzlich ist die Abmeldung ohne Untersachrift ungültig und kann für den Vereinswechsel nicht verwendet werden.

Mehmet Ö. stellte folgende Frage:
"Ein Spieler möchte sich unserer Kreisligamannschaft anschließen. Er unterschrieb zu Beginn der Saison 2014/15 einen Amateurvertrag bei einem Verbandsligisten und würde laut Vertrag 250 Euro erhalten. Die Laufzeit des Vertrages ist zwei Jahre. Schon nach dem ersten Training wollte der Spieler aus dem Vertrag rauskommen. Er bekam nie eine Kopie des Vertrages, aber holte sich eine Kopie beim Verband. Auch ein Gehalt wurde kein einziges Mal überwiesen! Der Verein stellt sich quer und verlangt horrende Ablösesummen! Wie ist dieses Problem zu lösen?"
Die Antwort: Die Nichtzahlung des monatlichen Entgeltes sollte durch den Spieler bei seinem Landesverband zur Anzeige gebracht werden. Das ist in erster Instanz ein Fall für das Sportgericht. Hat der Spieler seinen Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, ihm sein monatliches Entgelt zu zahlen (per Einschreiben)? Zahlt ein Verein seinem Arbeitnehmer über die Dauer von mindestens drei Monaten und länger kein Entgelt, stellt dies einen triftigen Kündigungsgrund dar. Er sollte den Verein mal unter Druck setzen und damit drohen, das Arbeitsgericht zu bemühen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Verein zur Vernunft kommt und einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt.

Thorsten H. schickte uns folgende Frage:
"Mein Sohn wechselt zur neuen Saison in ein Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) im gleichen Landesverband. Er spielt in der neuen Saison U 12, also D-Jugend. Hat der abgebende Kreisligaverein Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung? Er hat im alten Verein drei Jahre gespielt."
Die Antwort: Verweigert der abgebende Verein die Freigabe zum Vereinswechsel, muss der neue Verein die Entschädigungssumme entrichten. Im vorliegenden Fall spielt es keine Rolle, ob der aufnehmende Verein ein NLZ unterhält. Der Spieler kann, aufgrund seines Alters, den Wechsel nur als Amateur vollziehen.

Dominik F. hatte folgendes Anliegen:
"Ich habe bislang in der Kreisklasse in Niedersachsen gespielt. Im April bekam ich ein Angebot aus der Bezirksliga 5. Anschließend erhielt ich eine Einladung für ein Probetraining bei einem Oberligisten. Dieses lief durchaus vielversprechend, sodass mir kurzfristig (d.h., vor zwei Tagen) angeboten wurde, die gesamte Vorbereitung beim Oberligisten mitzumachen. Nun das Problem: Fest steht, dass ich meinen bisherigen Verein in der Kreisklasse verlassen werde. Der Bezirksligist hat die Ausbildungsentschädigung in Höhe von 1.125 Euro plus Steuern schon überwiesen. Ich hab meinen Pass dem neuen Verein gegeben und bin auch schon Mitglied im Verein. Ich würde trotzdem gerne die Vorbereitung bei dem Oberligisten mitmachen. Angenommen, der Oberligist bietet mir einen Vertrag an, kann ich dann überhaupt noch wechseln? Und wenn nicht, ginge das, wenn ich meinen Spielerpass noch nicht bei dem Bezirksligisten abgegeben hätte?"
Unsere Antwort: Der Spieler hat sich zu früh für einen neuen Verein entschieden. Dieser hat bereits das Spielrecht nach Zahlung der Entschädigung, von seinem Landesverband/Regionalverband, erhalten. Trotzdem könnte der Spieler einen weiteren Wechsel, allerdings nur noch als Vertragsspieler, vollziehen. Er meldet sich bei dem aktuellen Verein wieder ab und unterschreibt neben dem Antrag auf Vereinswechsel auch einen Berufsspielervertrag. Der Oberligist muss an den jetzigen Verein die Entschädigungssumme in Höhe von 1.125 Euro, zurückzahlen. Der Nachweis über die Rückzahlung der Entschädigung an den Bezirksligisten ist die Voraussetzung dafür, dass der Spieler als Berufsspieler für den neuen Verein ohne Wartefrist spielberechtigt wird.

Uwe H. hatte eine Frage zum Thema Berufsspieler:
Was heißt das genau? Kann das jeder machen? Da gibt es doch bestimmt Auflagen? Zum Beispiel hat meine Tochter in der Landesliga gespielt, sich ordnungsgemäß abgemeldet, aber aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen keine Freigabe bekommen. Sie wurde in dem Verein auch nicht ausgebildet, sie hat dort drei Jahre im Ersten Frauenteam gespielt. Würde bei ihr dieser Berufsspieler-Vertrag greifen? Sie wechselt zu ihren Heimatverein in die Kreisliga.
Unsere Antwort: In Deutschland gibt es das Konstrukt des Vertragsspielers (seit dem 1. Juli 2014 Berufsspieler). Berufsspieler ist, wer ein Entgelt von mindestens 250 Euro pro Monat von seinem Verein erhält. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung im Rahmen der Minijob-Zentrale. Der Vertragsabschluss ermöglicht den ablösefreien Vereinswechsel und ersetzt die Freigabe des abgebenden Vereins. Im Übrigen kann der abgebende Verein die Freigabe ohne Angabe von Gründen verweigern. Die Spielordnung eröffnet diese Möglichkeit.

Ihr habt noch offene Fragen? Kein Problem. Bitte wendet euch per Mail an redaktion@fussball.de. WICHTIG: Bitte gebt Euren Verein und den jeweiligen Landes- oder Regionalverband und erklärt Euer Anliegen möglichst genau! Dann kann Euch schnell weitergeholfen werden. 

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