Aktuell technische Probleme bei FUSSBALL.DE.

An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
Wir bitten um euer Verständnis.

Hilfe-Center

Hilfe-Center

Regionalliga

Regionalligen

Verbände

Verbände

Wenn Du dich bei unserer Community einloggst, kannst du Vereine und Mannschaften als Favoriten speichern und direkt von hier aus schnell und einfach erreichen.

Matchkalender

Begegnungen in deiner Nähe

{{typeaheadInput.text}}

* Pflichtfelder

Amateurstatistiken

{{shop.menuLabel}}

Flyeralarm Teamshop

Holt euch mit den Teamshops einen auf euren Verein zugeschnittenen und kostenfreien Onlineshop.

Alle Teammitglieder und Fans können dort ganz einfach ihre Mannschaftsausstattung von Zuhause aus bestellen. Somit müsst ihr keine Zeit mehr mit aufwändigen Sammelbestellungen verschwenden. Außerdem gibt es keine Mindestbestellmenge und ihr erhaltet exklusive Rabatte (bis zu 50%), sowie euer Teamlogo stets gratis auf die Textilien gedruckt.

Zweitspielrecht|05.08.2018|17:20

Zweitspielrecht: Die wichtigsten Infos

Anträge auf Zweitspielrecht: Die offiziellen Formulare sind im Normalfall auf der Homepage Deines Landesverbandes zum Download und Ausdrucken zu finden.[Foto: FUSSBALL.DE]

Auch weit weg von zu Hause lässt es sich Fußball spielen. Ob als Pendler oder als Student. Doch wie läuft das eigentlich mit dem Zweitspielrecht? Was hat es damit auf sich und was ist zu beachten? Und was musst Du wissen, wenn Du im Rahmen eines Auslandsaufenthalts im Verein Fußball spielen willst? FUSSBALL.DE gibt die wichtigsten Antworten.

Wann kannst Du ein Zweitspielrecht erhalten?

Sobald zwischen Heimatort und Arbeits- bzw. Studienort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen – sofern beide Orte in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Außerdem darf der Verein, für den man das Zweitspielrecht möchte, nicht oberhalb der Kreisebene spielen. Beispiel: Ein Spieler, der in Bundesland A in der Verbandsliga spielt, darf nicht parallel in Bundesland B in der Landesliga spielen, sondern maximal in der höchsten Kreisliga.

Was ist im Jugendbereich zu beachten?

Auch in der Jugend sind Zweitspielrechte möglich (und zwar unabhängig von der Entfernung), beispielsweise wenn der Stammverein des Jugendlichen keine Mannschaft in seinem Altersbereich hat. Dann kann er eine Gastspielberechtigung für das Jugendteam eines anderen Klubs in seiner Altersklasse erhalten.

Im Falle von Umzügen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel der Eltern oder Trennungen) können für Kinder und Jugendliche Härtefallregelungen beantragt werden, um sich außerhalb der offiziellen Transferperiode (1. Juli bis 31. August) kurzfristig einem neuen Verein anzuschließen. Nähere Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Landesverbänden.

Was benötigst Du zur Erteilung des Zweitspielrechts?

Zuallererst natürlich den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zweitspielrecht. Das offizielle Formular sollte im Normalfall auf der Homepage Deines zuständigen Landesverbandes zum Download und Ausdrucken zu finden sein. Dem Antrag beigefügt werden müssen: die amtliche Meldebestätigung des neuen Wohnorts, die Zustimmung des Heimatvereins auf Erteilung eines Zweitspielrechts für den Spieler/die Spielerin sowie (im Seniorenbereich) der Nachweis, dass mindestens 100 Kilometer zwischen Heimatverein und Zweitspielverein liegen.

Musst Du die offiziellen Transferperioden beachten?

Nein. Die festgelegten Transferperioden im Sommer (1. Juli bis 31. August) und Winter (1. bis 31. Januar) sind für das Zweitspielrecht unerheblich. Antrag und Freigabe können auch mitten in der Saison erfolgen.

Wird für das Zweitspielrecht eine Ausbildungsentschädigung fällig?

Nein. Der Heimatverein hat keinen Anspruch darauf, muss allerdings seine Zustimmung erteilen, dass dem Spieler/der Spielerin das Zweitspielrecht erteilt wird. Achtung: Sobald der Spieler sich bei seinem Heimatverein abmeldet und komplett zu dem Klub wechselt, für den er vorher bereits per Zweitspielrecht im Einsatz war, kann der abgebende Verein die Ausbildungsentschädigung einfordern. Die Regel, wonach ein Spieler ablösefrei ist, wenn er mindestens ein halbes Jahr kein Spiel bestritten hat, greift nur, wenn der Spieler in diesem Zeitraum für gar keinen Verein auf dem Platz gestanden hat. Heißt also: Ist ein Spieler mehr als sechs Monate nicht für seinen Heimatverein im Einsatz, wohl aber für den Klub, bei dem er das Zweitspielrecht hat, kann der Stammverein bei einem Vereinswechsel Anspruch auf die normale Ausbildungsentschädigung erheben.

Wie lange gilt das Zweitspielrecht?

Das ist je nach Landesverband verschieden. In einigen Verbänden gibt es keine zeitliche Beschränkung, in anderen wie beispielsweise Hessen gilt das Zweitspielrecht nur für eine Saison. Anschließend muss der Spieler/die Spielerin entweder erneut das Zweitspielrecht beantragen oder sich bei seinem Heimatverein abmelden und komplett wechseln. Letzteres bedeutet, dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird (siehe oben).

Wechsel ins Ausland – wie geht das?

Nehmen wir das Beispiel eines Studenten: Er geht für ein Jahr ins Ausland und will auch dort im Verein Fußball spielen. Dafür muss er sich zunächst bei seinem deutschen Klub abmelden. Ein Zweitspielrecht ist hier nicht möglich. Mit seinem neuen Verein im Ausland stellt der Spieler anschließend einen Antrag auf Spielerlaubnis. Der Vorgang wird vom zuständigen Nationalverband bearbeitet, wandert zum DFB und von dort zum Landesverband seines alten Klubs, der die Freigabe erteilt. Das Ganze geht dann den kompletten Weg zurück ins Ausland, bis grünes Licht erfolgt. Hört sich nach einer Ewigkeit an, dauert in der Praxis aber nur eine Woche bis 30 Tage.

Habt Ihr weitere Fragen zum Thema? Dann stellt Sie uns. Auf Facebook. Oder auf Twitter. Oder per E-Mail an: info@fussball.de.

Anzeige

Hinweis

Bitte prüft zunächst, das Spiel mit eurer Spielberichtskennung im DFBnet aufzurufen und die Torschützen selbstständig zu korrigieren. Wenn das nicht mehr möglich ist, ist eine Korrektur nur noch über den Staffelleiter möglich. Um den zuständigen Staffelleiter zu kontaktieren öffnet das betroffene Spiel hier auf FUSSBALL.de, klickt auf „Falsches Ergebnis melden“ und versendet das ausgefüllte Formular. Bitte verwendet die Kontaktfunktion nur, wenn euch diese Informationen nicht geholfen haben.
Für die Pflege der Staffeln, die Kontrolle und Freigabe der Ergebnisse ist der jeweilige Staffelleiter zuständig. Hinweise auf falsche oder fehlende Ergebnisse oder Tabellen richtest Du bitte an den zuständigen Staffelleiter. Wenn du über die Wettbewerbsnavigation zur entsprechenden Staffel gehst, findest du direkt unter der Liste der Begegnungen den Button „Falsches Ergebnis melden“ Dort kannst Du Dein Anliegen beschreiben. Bitte gib so viele detaillierte Daten wie möglich an, mindestens Mannschaftsart, Spielklasse, Gebiet und Spielnummer. Alternativ gelangst Du auch über das Profil deiner Mannschaft unten auf die aktuellen Wettbewerbe.

Lieber Fußballfreund,

du möchtest gern einen Beitrag, z.B. Musik, Fotos, Videos, Daten oder einen Zeitungsartikel (nachfolgend „Inhalte“) hochladen? Wir möchten dich an dieser Stelle gern nochmal daran erinnern, dass die Verantwortung für die von dir hochgeladenen Inhalte bei dir liegt. Bitte vergewissere dich also zunächst, ob die Inhalte unseren Vorgaben entsprechen (siehe die ausführlichen Bestimmungen unter „Community-Spielregeln“) und insbesondere ob du über die entsprechenden Nutzungsrechte an den Inhalten verfügst. Diese liegen in der Regel bei Dritten und nicht bei dir, wenn du Inhalte aus dem Internet (z.B. Fotos bekannter Personen, Videos oder Zeitungsartikel) kopierst und hochlädst.

Bitte beachte: Wenn du die Nutzungsrechte an den Inhalten nicht berücksichtigst, kann es zu kostspieligen Abmahnungen und weiteren Forderungen gegen dich kommen. Sofern wir hiermit direkt konfrontiert werden, sind wir berechtigt, deine Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung herauszugeben und mögliche Forderungen an dich weiter zu berechnen.

Weiter