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Sportgerichtsurteile|03.11.2015|10:47

Zwischenfälle bei Junioren-Partien

Der BFV veröffentlicht regelmäßig Sportgerichtsurteile. [Foto: Getty Images]

Erneut kam es auf verschiedenen Fußballplätzen Berlins aufgrund von unangebrachtem Verhalten einzelner Personen zu Vorkommnissen, die durch das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes bestraft werden mussten.

Der Sachverhalt wird anonymisiert geschildert, damit die Sanktionen nachvollziehbar sind. Der BFV verdeutlicht mit der Reihe „Fehlverhalten wird konsequent bestraft“, dass Zwischenfälle auf den Sportplätzen vom Sportgericht nachhaltig sanktioniert werden. Heute Teil 9.

Beispiel 1: 80 Euro Geldstrafe

Der Trainer einer D-Junioren-Mannschaft wird aufgrund seines grob unsportlichen Verhaltens verurteilt. Kurz vor Spielende lief er auf den Platz und forderte den Schiedsrichter auf, die Partie abzupfeifen. Dabei wurde er beleidigend und bedrohte den Unparteiischen. Als dieser sich weigerte, das Spiel zu beenden, da noch drei Minuten und die Nachspielzeit zu absolvieren waren, nahm der Trainer den Ball weg und gab ihn auch nach mehrmaligem Auffordern nicht mehr heraus. Aufgrund seines aggressiven Auftretens und der ungewöhnlichen Situation, sah sich der Schiedsrichter gezwungen, das Spiel zu beenden. Das Sportgericht sanktioniert die Schiedsrichter-Beleidigung und -Bedrohung daher mit einer Geldstrafe von 80 Euro.

Beispiel 2: Diverse Spielsperren, Spiel als verloren gewertet

Während einer Partie zweier B-Junioren-Mannschaften beobachtete der Schiedsrichter, wie ein Spieler seinem Gegenspieler zwei Mal fest gegen den Rücken schlug. Nach der Aktion ahndete er diese mit einem Feldverweis. Der Beschuldigte wird aufgrund der Tätlichkeit zu einer Sperre von acht Pflichtspielen verurteilt und erhält darüber hinaus die Auflage bis zum 31. Dezember 2015 an einem Anti-Gewalt-Kurs teilzunehmen.

Eine andere B-Junioren-Mannschaft muss in den nächsten Wochen gleich auf zwei ihrer Spieler verzichten. Darüber hinaus wird der betroffenen Mannschaft ein Spiel als verloren gewertet, da der Schiedsrichter sich nach einer gegen ihn ausgeführten Tätlichkeit gezwungen sah, die Partie abzubrechen. Als Spieler A einem anderen Spieler ins Gesicht griff und daraufhin die rote Karte sah, drehte er sich vor dem Verlassen des Spielfeldes um und sprach eine Drohung gegen den Schiedsrichter aus. Dafür wird er zu einer Sperre von vier Pflichtspielen verurteilt. Spieler B wurde kurz darauf die rote Karte gezeigt, weil er den Schiedsrichter mit „Du Idiot!“ beleidigte. Als der Unparteiische die Karte wieder einstecken wollte, wurde er von Spieler B mit einem Tritt attackiert. Mitspielern gelang es letzten Endes Spieler B vom Schiedsrichter fernzuhalten. Diese Aktion führte zum Spielabbruch. Spieler B wird außerdem für sein Verhalten zu einer fünfmonatigen Spielsperre verurteilt.

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