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Winterlehrgang: Abseits-Regel gelockert

06.02.2012, 14:55 Uhr | hfv.de

"Immer schön auf dem Teppich bleiben", riet der VSA-Vorsitzende Wilfred Diekert seinen Schützlingen (Foto: C. Byernetzki)

"Immer schön auf dem Teppich bleiben", riet der VSA-Vorsitzende Wilfred Diekert seinen Schützlingen (Foto: C. Byernetzki)

Viel besprochen wurde auf dem Winterlehrgang der Hamburger Spitzen-Schiedsrichter im Clubheim des SC Concordia am 4. Februar 2012. Beobachtungssachbearbeiter Werner Schenck war in seiner Zwischenbilanz mit den Beobachtungen seiner Schützlinge zufrieden. Die Analyse durch Coaches und Beobachter nach den Spielen haben sich dabei als sehr hilfreich erwiesen.

"Immer schön auf dem Teppich bleiben", mahnte der VSA-Vorsitzende Wilfred Diekert die Schiedsrichter die ganz oben stehen und stellte allgemein ein Problem bei den Assistenten in der Oberliga und Landesliga fest. "Hier konnten uns des Öfteren die gezeigten Leistungen nicht zufrieden stellen – das muss besser werden!"

Besondere Hinweise zu den Bereichen Rassismus und Feuerwerkskörper

An dieser Stelle verweisen wir auf die von der UEFA gebrauchte Definition: "Rassistisches Verhalten oder Diskriminierung bedeutet die Verletzung der Grundsätze des Fairplay – die auf der Achtung des Gegners, von Mitspielern, Offiziellen und Zuschauern durch sämtliche an einer Fußballveranstaltung Beteiligten, einschließlich der Zuschauer, beruhen – durch jegliche Form von Diskriminierung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer Gruppe, Religion, sexueller Orientierung oder Geschlecht bzw. durch die Begünstigung einer solchen Diskriminierung." Nicht nur rassistische Äußerungen in Form einer Volksverhetzung, sondern auch das Benutzen von Feuerwerkskörpern bei Fußballspielen, wenn sie nicht gerade am Silvesterabend bzw. in der Neujahrsnacht stattfinden, stellen einen Gesetzesverstoß dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Feuerwerkskörper von außerhalb auf das Spielfeld geworfen werden und dort explodieren, oder auf den Zuschauerrängen lediglich ein Bengalisches Feuer abgebrannt wird. Die Schiedsrichter haben die Pflicht, die Spiele zu unterbrechen und den Heimverein unter Fristsetzung aufzufordern, für Ordnung zu sorgen. Gelingt es  dem Heimverein nicht, unter Ausübung seines Hausrechts den weiteren Einsatz von Pyrotechnik zu verhindern, ist das Spiel abzubrechen. In jedem Fall ist der Vorfall im Spielbericht zu vermerken.

Vom Verbandsgericht zur Abseitsauslegung

Eine interessante Diskussion gab es mit dem Vorsitzenden des Verbandsgerichts, Thomas Zeißing. Er erläuterte den VSA-Schiedsrichtern die Problematiken der Urteilsfindung für die obersten Sportrichter des HFV und die wichtige Position der Schiedsrichter als Zeugen bei den Verhandlungen. "Der Spielbericht ist eine wichtige Grundlage für die Sportgerichtsurteile. Dafür ist es wichtig, dass Vorkommnisse genau und richtig beschrieben werden", sagte Zeißing.

Analyse per Videoaufzeichnungen

Anhand von Videoaufzeichnungen wurde den Referees die neue Abseitsauslegung des DFB vermittelt. Hier geht es vor allem darum, dass nicht nur Spieler die den Ball berühren, aktiv ins Spiel eingreifen. Auch Spieler, die sich Richtung Ball, in der Schussbahn oder in unmittelbarer Nähe des Balles bewegen können dadurch aktiv ins Spiel eingreifen. Damit wurde die extreme Auslegung, die vorher galt, etwas gelockert.

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