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Service | 10.11.2025 | 15:00

Neues Förderprogramm für Sanierung von Sportplätzen

[Foto: Imago]

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Dein Sportplatz muss dringend saniert werden? Deine Kabinen oder dein Zuschauerbereich sind völlig veraltet? Dann aufgepasst: Der Bund hat ein Förderprogramm aufgesetzt, das neue Mittel zur Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen im Breitensport bereitstellt. Die erste Bewerbungsphase hat begonnen und läuft bis 15. Januar 2026.

Wichtig zu beachten: Antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden. Objekte, die sich im Eigentum eines Vereins befinden, sind ebenfalls förderfähig. Die Förderanträge müssen jedoch über die jeweiligen Kommunen gestellt werden. Das bedeutet für interessierte Vereine, dass sie sich schnellstmöglich mit ihrer Kommune kurzschließen und abstimmen sollten.

Das Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten umfasst in der ersten Phase insgesamt 333 Millionen Euro bis Ende 2026. Weitere Förderrunden für die Jahre 2027 und 2028 sind geplant. Insgesamt sollen bis zu einer Milliarde Euro für die Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen des Breitensports vom Bund bereitgestellt werden. Zuständig für das Projekt ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das dem Bundesbauministerium (BMWSB) untersteht.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Das ist ein positives Signal. Die Sanierung von Sportstätten ist nicht nur eine sportpolitische, sie ist auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Dieses Förderprogramm ist ein wichtiger Impuls, kann aber nur ein erster Schritt für den Erhalt und die nachhaltige Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur in Deutschland sein. Eine Investition von einer Milliarde Euro verteilt über drei Jahre reicht bei weitem nicht aus. Der DFB und seine Landesverbände werden sich hier weiterhin deutlich für Verbesserungen einsetzen, es handelt sich um ein zentrales Thema für die Zukunft des Breitensports."

Die Förderdetails

  • Fördergegenstand: Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen, inklusive Kunstrasenplätzen, Umkleiden, Funktionsgebäuden. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus.
  • Förderhöhe: Mindestens 250.000 Euro, maximal acht Millionen Euro pro Projekt.
  • Förderquote: Bis zu 45 % Bundesanteil, bei Haushaltsnotlage der Kommune bis zu 75 %.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Vereinseigene Anlagen sind nur über die Kommune förderfähig.
  • Einreichungsfrist bis 15. Januar 2026 über das Förderportal easy-Online.

Alle weiteren wichtigen Infos zum Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" sind hier zusammengefasst in unserem FAQ.

Informationen und Updates werden auf der Webseite des BBSR veröffentlicht. Hier ist auch ein weiteres ausführliches FAQ zu finden.

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Hinweis

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