Fußball bei großer Hitze: Das ist zu beachten
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"Sportvereine sind ein Eckpfeiler der Gesellschaft".[Foto: imago images / Claus Bergmann]
Mit einer Soforthilfe von bis zu 12,5 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung Schleswig-Holstein gemeinnützige Sportvereine und -verbände, denen in der Corona-Krise finanzielle Engpässe entstanden sind, weil zum Beispiel Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind oder Jugendfreizeiten abgesagt wurden, während Betriebskosten weiterlaufen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit mehr als 2500 Sportvereine, 50 Fachverbände und 15 Kreissportverbände. "Unsere Sportvereine sind ein Eckpfeiler der Gesellschaft. Deshalb ist diese Unterstützung notwendig und selbstverständlich", erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote.
Die Soforthilfe wird in unten genannter Höhe gewährt, jedoch jeweils maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses:
Für die Anzahl der Mitglieder ist die Bestandserhebung zum 1. Januar 2020 des Landessportverbandes als Grundlage zu verwenden.
Sportverbänden, die eine überregional bedeutsame Einrichtung/Sportschule betreiben, wird – ebenso wie dem Landessportverband für das Sport- und Bildungszentrum Malente – einmalig eine Zahlung in Höhe von jeweils bis zu 150.000 Euro zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten für den Zeitraum von drei Monaten gewährt.
Bei der Soforthilfe handelt sich nicht um Kredite. Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Nähere Informationen enthält die Richtlinie Soforthilfe Sport .
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