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Spielort für das Duell Delmenhorst gegen Bremen: das wohninvest-Weserstadion.[Foto: Getty Images]
Der Deutsche Fußball-Bund hat dem Antrag von Atlas Delmenhorst auf die Austragung des Heimspiels gegen Werder Bremen in der ersten Runde des DFB-Pokals im Bremer wohninvest-Weserstadion stattgegeben.
Gleichzeitig hat das DFB-Präsidium § 49 Nr. 2. der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung ergänzt: Ein Verzicht auf das Heimrecht liege nicht vor, wenn zwei Teilnehmer dasselbe Stadion für ihre Spiele benannt haben und anschließend gegeneinander ausgelost werden. Mit der Ergänzung wird klargestellt, dass kein "Verzicht auf das Heimrecht" im Sinne der Bestimmung vorliege, wenn der Heimverein bereits das Stadion des Spielgegners als sein "Heimstadion" benannt habe, ohne dass er wusste, dass der Verein, der dieses Stadion üblicherweise nutzt, der zukünftige Spielgegner sein wird. Insbesondere die Amateurvereine im DFB-Vereinspokal benennen häufig das Stadion des örtlich nächst gelegenen Lizenzvereins als Spielort und sollen nicht dadurch benachteiligt werden, dass ihnen dieser Verein zugelost wird.
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