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Service|02.10.2014|13:00

Wenn Flüchtlingskinder kicken wollen

Kinder kicken - der DFB schafft die Voraussetzungen. [Foto: imago/BPI]

Unter den Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, sind nicht selten Kinder, die ihre Familienangehörigen verloren oder keinen Kontakt in die Heimat haben. Was aber, wenn diese Kinder oder Jugendlichen beim örtlichen Verein Fußball spielen wollen? Wenn die Eltern die nötigen Unterlagen nicht unterschreiben können - kann dann trotzdem eine Spielberechtigung erteilt werden?

Die Antwort ist ein deutliches Ja. Internationale Vereinswechsel laufen in Deutschland nach einem klar geregelten Verfahren ab. Rund 16.000 solcher Wechsel gab es im Jahr 2013, rund 4000 betrafen Minderjährige. Im Jahr 2013 kamen zwischen 500 und 1000 Flüchtlingskinder nach Deutschland und wollten hier Fußball spielen, die meisten bei einem Verein unterhalb der Regionalligen. Diese Anliegen wurden problemlos und schnell realisiert.

Grundlagen für internationale Wechsel Minderjähriger

Grundlage für internationale Wechsel ist Artikel 19, 1 des FIFA-Reglements. Er verbietet zum Schutz der Kinder internationale Vereinswechsel minderjähriger Fußballspieler, allerdings gelten drei Ausnahmen:

"Schnell und unbürokratisch handeln"
  • 1. Die Eltern beziehen im Land des neuen Vereins ihren Wohnsitz.
  • 2. Der Wechsel findet innerhalb der EU statt.
  • 3. Der Spieler wohnt höchstens 50 Kilometer von einer Landesgrenze entfernt und der Verein liegt ebenfalls höchstens 50 Kilometer entfernt von dieser Landesgrenze.
  • Für ein minderjähriges Flüchtlingskind etwa aus Syrien oder Afghanistan passt meistens keine dieser Ausnahmen. Aufgrund der Vielzahl relevanter Fälle hat die FIFA dem DFB aber eine "beschränkte Befreiung" gewährt, die besagt, dass nur internationale Vereinswechsel minderjähriger Spieler zu einem Verein der ersten vier Leistungskategorien (Bundesliga bis Regionalliga) der FIFA zur Beurteilung vorgelegt werden müssen. Diese Befreiung gilt bereits seit Dezember 2009 und ist den Passstellen der Landesverbände bekannt.

    Durch diese Befreiung kann die überwiegende Mehrheit von minderjährigen Flüchtlingskindern schon nach kurzer Zeit in Deutschland Fußball spielen. Sie benötigen hierfür eine Spielberechtigung, die der jeweilige Landesverband ausstellt. Um spielberechtigt zu sein, ist für Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Kinder, deren Eltern nicht erreichbar sind oder in besonders schlimmen Fällen nicht mehr leben, reicht die Unterschrift eines sogenannten Verfahrenspflegers, der in Deutschland eingesetzt wird (zum Beispiel die Leitung des Flüchtlingsheims).

    Dr. Hans-Dieter Drewitz, als Vizepräsident des DFB verantwortlich für den Jugendbereich, unterstützt diese praktikable Umsetzung: "Sobald für minderjährige Flüchtlinge die Unterschrift eines Verfahrenspflegers vorliegt, stellen wir den Pass aus. Als Landesverband wollen wir genauso wie der DFB, dass jedes Kind, das Fußball spielen möchte, auch möglichst schnell und unbürokratisch die Gelegenheit dazu bekommt."

    Nach dem vollendeten zwölften Lebensjahr wird für die Spielberechtigung laut FIFA-Vorgabe zusätzlich ein "internationaler Freigabeschein" benötigt, den das Herkunftsland ausstellt. Wenn von einem Nationalverband aus einer Krisenregion nach 30 Tagen keine Rückmeldung auf die entsprechende Anfrage erfolgt, kann die Spielberechtigung unter Vorbehalt erstellt werden.

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