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Regelkunde |12.12.2015|16:47

Krug: Verhöhnungstor darf nicht zählen

Ein Tor, das nicht hätte zählen dürfen: Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Hellmut Krug klärt auf. [Foto: Getty Images / FUSSBALL.DE]

Es war kein Abseits, kein Foul, und der Ball hatte auch klar die Linie überschritten. Trotzdem sorgt ein Tor aus Frankreich – hier im Video zu sehen - für aufgeregte Diskussionen. Im Pokalspiel zwischen US Concarneau und Voltigeurs de Chateaubriand lief Concarneaus Stürmer Herman Kore in der Nachspielzeit auf den leeren Kasten zu, stoppte den Ball kurz vor der Torlinie, begab sich auf alle viere und schubste den Ball kurz über der Grasnarbe mit dem Kopf ins Netz. Eine Szene, die jede Woche auch im deutschen Amateurfußball vorkommen kann. Lustig oder unsportlich? Harmloser Spaß oder fiese Demütigung des Gegners? Darf man das? Gehört sich das? Die Meinungen der Fans gehen auseinander. Das eigentlich Entscheidende aber: Laut Regelwerk hätte das Tor gar nicht zählen dürfen!

Den Spielern von Voltigeurs de Chateaubriand schwoll jedenfalls schwer der Kamm. Beinahe wäre es auf dem Platz zu Tumulten gekommen, vor allem Torhüter Gregory Douard war kaum zu beruhigen, während sich Torschütze Kore ausgelassen feiern ließ. Was im Unmut über die Demütigung ein bisschen unterging, war, dass es sich um eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters handelte. „Regeltechnisch lag hier ein unsportliches Verhalten vor. Dabei ist es mit einer Gelben Karte für den Spieler nicht getan, der Treffer hätte zudem annulliert und das Spiel mit indirektem Freistoß an der Stelle der Unsportlichkeit fortgesetzt werden müssen“, erklärt Hellmut Krug, ehemaliger Bundesliga- und FIFA-Schiedsrichter und heute Schiedsrichtermanager bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegenüber FUSSBALL.DE .

Protest nicht möglich

Wichtig ist, in welchem Moment das Vergehen stattfindet. Verhält sich ein Spieler zum Beispiel beim Torjubel unsportlich, bleibt es allein bei Gelb, weil das Spiel zum Zeitpunkt der Unsportlichkeit unterbrochen war. Ist der Ball während der Unsportlichkeit im Spiel, wie es beim umstrittenen Tor in Frankreich der Fall war, muss darüber hinaus – unter Berücksichtigung der Vorteilsregel - eine sogenannte Spielstrafe erfolgen. Hier also: Aberkennung des Tors und indirekter Freistoß.

"Hier wurde versucht, den Gegner lächerlich zu machen"

Zur Verdeutlichung zieht Krug einen Vergleich zur Rückpassregel. „Wenn man da als Spieler versucht, die Regel zu umgehen, indem man sich auf den Boden legt, um den Ball mit dem Kopf zum Torwart zurückzuspielen, damit dieser ihn mit der Hand aufnimmt, sehen die Regeln ebenfalls Gelb für den Spieler sowie indirekten Freistoß vor“, sagt der 59-Jährige: „Beim Tor in Frankreich liegt eine noch gravierendere Unsportlichkeit vor, weil hier versucht wurde, den Gegner lächerlich zu machen. Regeltechnisch ist die Sache daher klar.“

Ein Grund, offiziell Protest einzulegen, ist dennoch nicht gegeben. Denn: Es lag kein Regelverstoß des Schiedsrichters vor. „Der Schiedsrichter hat die Situation offenbar als nicht so schlimm erachtet und seinen Ermessensspielraum über Gebühr ausgeweitet. Es handelt sich also um eine Tatsachenentscheidung“, erläutert Krug. Die Maßgabe für die Schiedsrichter in Deutschland bis in den Amateur- und Jugendbereich ist dagegen eindeutig: Ein Tor wie von Kore ist zwingend abzuerkennen. „Da gibt es keine Alternative“, unterstreicht Hellmut Krug. 

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