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Regelkunde |28.10.2019|17:00

Kurioser Elfer: Was dürfen Auswechselspieler?

Verursachte als Ersatzspieler einen kuriosen Elfmeter in der 2. Bundesliga: Holstein Kiels Michael Eberwein.[Foto: imago images / Holsteinoffice]

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Der erste (und bislang einzige) Ballkontakt von Holstein Kiels Angreifer Michael Eberwein in der 2. Bundesliga sorgte für den Aufreger des Fußball-Wochenendes. Der 23 Jahre alte Offensivspieler, der noch auf seinen ersten Einsatz im Unterhaus des deutschen Profifußballs wartet, hatte beim 2:1-Heimsieg gegen den VfL Bochum bereits während der ersten Halbzeit als Ersatzspieler (!) einen Strafstoß verursacht, den VfL-Stürmer Silvère Ganvoula zum zwischenzeitlichen 1:1 verwandelte.

Was war passiert? Gemeinsam mit einigen Kieler Teamkollegen lief sich Eberwein - wie es in den meisten deutschen Stadien üblich ist - hinter bzw. neben dem eigenen Tor warm. Dort allerdings stoppte er einen Ball, der ins Aus gerollt wäre, noch vor dem Überschreiten der Torauslinie. Bestimmt nicht in böser Absicht, aber nach Ansicht der Aufzeichnung durch den Video-Assistenten (VAR) doch deutlich zu erkennen. Schiedsrichter Timo Gerach (‎Landau-Queichheim) entschied daher auf Elfmeter. DFB-Lehrwart Lutz Wagner (Hofheim am Taunus) und FUSSBALL.DE erklären, warum das die richtige Entscheidung war.

Hintergrund ist eine Regeländerung, die der Fußball-Weltverband FIFA mit dem Beginn der Saison 2016/2017 eingeführt hatte. "Bis dahin galten bis auf den Schiedsrichter und die 22 Spieler auf dem Platz alle weiteren Beteiligten als sogenannte Drittpersonen", erklärt Lutz Wagner, der beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Bundesliga-Schiedsrichter coacht und für die Regelauslegung verantwortlich ist, im Gespräch mit FUSSBALL.DE : "Bei Eingriffen solcher Drittpersonen in das Spiel wurde die Partie zuvor immer mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt. Seit 2016 werden jedoch die Ersatzspieler und alle Teamoffiziellen, die sich während der Partie auf der Bank und im Innenraum aufhalten - beispielsweise Trainer, Betreuer, Mediziner, Physios oder Funktionäre - als Mitglieder bzw. Teamoffizielle ihrer jeweiligen Mannschaft und nicht mehr als Drittpersonen betrachtet. Das heißt: Wenn sie sich ein Vergehen leisten, wird das Team genau so betraft, als hätte einer der elf Spieler auf dem Feld dieses Vergehen begangen, etwa ein Foul- oder Handspiel. Diese Vergehen werden dann mit einem direkten Freistoß für den Gegner oder - wenn sich das Vergehen im Strafraum abspielt wie in Kiel - mit einem Strafstoß geahndet."

Weiterhin als "Drittpersonen" gelten dagegen die Zuschauer im Stadion sowie beispielsweise auch die Fotografen am Spielfeldrand, die Kameraleute oder Balljungen. Sollte aus diesen Gruppen jemand unerlaubt das Feld betreten oder gar aktiv in das Spiel eingreifen, dann würde der Schiedsrichter die Partie ebenfalls unterbrechen und das besondere Vorkommnis sicher auch in seinen Bericht eintragen. Die Spielfortsetzung wäre in diesen Fällen allerdings - wie früher - ein "neutraler" Schiedsrichterball.

"Bis zur Saison 2016/2017 galten bis auf den Schiedsrichter und die 22 Spieler auf dem Platz alle weiteren Beteiligten als sogenannte Drittpersonen"

Auch Rote Karte möglich

Für sein "unerlaubtes Betreten des Platzes" sah Kiels Elfmeter-Verursacher Michael Eberwein folgerichtig auch noch die Gelbe Karte. Bei dieser Verwarnung beließ es Schiedsrichter Gerach, weil sich Ersatzspieler Eberwein sonst nicht unsportlich verhalten hatte. Anders wäre es gewesen, hätte er mit seinem Eingriff - beispielsweise durch das Wegschießen des Balles - ein mögliches Gegentor verhindert oder ein Foul begangen.

"Das Verhindern eines Tores bzw. einer klaren Torchance des Gegners wäre dann wie bei einer Notbremse durch einen Feldspieler mit der Roten Karte zu ahnden", sagt Lutz Wagner: "Ein zumindest gelb-würdiges Foul- oder Handspiel würde dann - in Summe mit der ersten Verwarnung wegen des unerlaubten Betreten des Platzes - Gelb-Rot bedeuten."

Feste Vorgaben, wie weit die Ersatzspieler beim Aufwärmen vom eigenen Tor oder beispielsweise von den Eckballschützen entfernt sein müssen, gibt es nicht. "Entscheidendes Kriterium ist, dass die Reservespieler das Geschehen auf dem Platz nicht beeinflussen oder gar stören dürfen", formuliert DFB-Lehrwart Wagner: "Auch gezielte Aktionen wie Rufe, Zeitverzögerung oder anderes unsportliches Verhalten außerhalb des Spielfeldes - sei es körperlich oder durch Gestik - können entsprechende persönliche Strafen nach sich ziehen."

Die Schiedsrichter achten genau darauf, dass die Regeln eingehalten werden. So werden beispielsweise bei der Ausführung von Strafstößen regelmäßig die sich hinter oder neben dem Tor aufhaltenden Reservespieler aufgefordert, sich deutlich vom Tor zu entfernen, um etwa den Schützen nicht durch gezielte Rufe, Grimassen oder Bewegungen stören zu können. Wie weit sich die Ersatzspieler entfernen müssen und wo sie sich überhaupt zum Aufwärmen aufhalten dürfen, liegt im Ermessen des Schiedsrichters.

Aufwärmzonen im Amateurfußball

"So kann es in der Bundesliga aus Sicherheitsgründen auch schon mal vorkommen, dass sich die Ersatzspieler nicht immer hinter dem eigenen Tor, sondern in beiden Halbzeiten vor der eigenen Fankurve aufwärmen", berichtet Lutz Wagner: "Da die Gegebenheiten in den Stadien höchst unterschiedlich sind, werden die Vorgaben oft situativ bedingt umgesetzt."

Feste Aufwärmzonen sind im Amateurfußball ohnehin eher eine Seltenheit, aber da sieht der DFB-Lehrwart auch weniger Probleme. "Auf den normalen Sportplätzen ist ja meistens mehr Platz, um sich außerhalb des Spielfeldes warmzumachen. Aber auch hier kann und sollte der jeweilige Schiedsrichter festlegen, wo sich die Ersatzspieler aufhalten dürfen und wo nicht, damit sie den ordnungsgemäßen Spielablauf nicht stören."

Kurios: Nur eine Woche vor dem Elfmeter-Novum in Kiel hatte es in der Bundesliga schon einen ähnlichen Fall gegeben - allerdings weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit. Beim 3:0-Heimsieg von Eintracht Frankfurt gegen Bayer 04 Leverkusen hatte ein Leverkusener Ersatzspieler den Ball zu seinem Torhüter Lukas Hradecky zurückgespielt, bevor die Kugel ins Seitenaus gerollt war.

Glück für Bayer 04: Da der "Eingriff" außerhalb des Strafraums erfolgt war, gab es keinen Strafstoß - und letztendlich auch kein Gegentor.

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