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Regelungen der Landesverbände in der Übersicht |19.07.2015|07:10

Rückeinwechslung: 21 Verbände, 21 Regelungen

Erst raus, später wieder rein. Im Amateurfußball erleichtert die Rückeinwechslung vielen Teams die Bewältigung des Spielbetriebs. [Foto: Imago]

Wie viele Spieler dürfen in einer Begegnung eingewechselt werden? Darf ein ausgewechselter Spieler auf das Feld zurückkehren? Wo liegen die Unterschiede zwischen den Spielklassen? FUSSBALL.DE fasst die Regelungen der 21 Landesverbände zusammen.

Baden:
In Pokalspielen der Herren und Frauen, in Reserve- und Freundschaftsspielen, sowie in Verbandsspielen der Frauen sind fünf Einwechslungen erlaubt. Bei Verbandsspielen der Herren verringert sich diese Anzahl auf drei Wechsel. Rückwechsel sind in Verbands- und Freundschaftsspielen (nicht bei Pokalspielen) der Kreisklassen B und C (bis zu drei Spieler), sowie im Frauen-Bereich im Kleinfeldspielbetrieb und auf Kreisebene (bis zu fünf Spielerinnen) erlaubt. Bei Freundschaftsspielen können die beteiligten Vereine vor Spielbeginn eine andere Vereinbarung treffen, die auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken ist.

Bayern:
Im Herrenbereich sind generell drei Einwechslungen erlaubt. Im nicht aufstiegsberechtigten Spielbetrieb erhöht sich diese Anzahl auf vier. So viele Wechsel sind auch im Frauenbereich gestattet. Rückeinwechslungen sind bei den Herren auf Kreisebene für drei Spieler möglich, bei den Frauen dürfen bis einschließlich der Bezirksliga vier Spielerinnen auf den Platz zurückkehren. Bei Freundschaftsspielen legen die Vereine die Anzahl der möglichen Rückeinwechslungen fest und müssen diese dem Schiedsrichter vor Spielbeginn melden.

Berlin:
Bei den Auswechselregelungen setzt der BFV zukünftig auf Einheitlichkeit. Deshalb können in der kommenden Saison im Herrenbereich ab der Bezirksliga abwärts sowie bei den Frauen ab der Landesliga abwärts fünf Spieler eingewechselt werden. Auch bei den unteren Herren und bei den Ü32- und Ü 40-Großfeldmannschaften bleibt diese Möglichkeit bestehen. Gleichzeitig ist in all diesen Spielklassen der Wiedereinsatz vorher ausgetauschter Spieler/innen zulässig. Diese Änderungen gelten auch für den kompletten Jugendbereich.

Brandenburg:
Je nach Mannschaftsart unterscheidet sich die Anzahl der erlaubten Einwechslungen. Bei den Alten Herren sind fünf Wechsel erlaubt, in der Stadtliga sind es fünf, bei Juniorenspielen vier. Rückwechsel sind lediglich im Fußballkreis Südbrandenburg möglich. Drei Spieler dürfen bei Herren-Meisterschaftsspielen der 2. Kreisklasse nach einer Auswechslung wieder aufs Spielfeld zurückkehren.

Bremen:
Bei Pflichtspielen können bis zum Spielende in jeder Mannschaft grundsätzlich drei Spieler ausgewechselt werden. Ein ausgewechselter Spieler darf grundsätzlich nicht wieder am Spiel teilnehmen. Bei Freundschaftsspielen und Turnieren können vor Beginn abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Im Herrenbereich bis einschließlich Kreisliga können bis zu fünf Spieler aus- und wieder eingewechselt werden.

Hamburg:
Ob in Hamburg Rückeinwechslungen bei Pflichtspielen zur Saison 2015/2016 eingeführt werden, ist momentan noch unklar. In Freundschaftsspielen gilt jedenfalls eine beliebig häufige Einwechselmöglichkeit (auch mit Wiedereinsatz). Generell sind im Frauen- und Herrenbereich drei Wechsel erlaubt, wobei die unteren Spielklassen mit vier Wechselmöglichkeiten eine Ausnahme darstellen. Bei 11er-Teams im Juniorenbereich sind vier Wechsel möglich.

Hessen:
Generell sind drei Einwechslungen erlaubt, in Spielklassen ohne Aufstiegsberechtigung ist es sogar möglich, vier Spieler ein- und auszuwechseln. Rückeinwechslungen gestattet der Verband auf Kreisebene, wo drei Spieler rückeingewechselt werden dürfen.

Mecklenburg-Vorpommern:
Generell sind im Herrenbereich drei, im Frauen und Alte-Herren-Bereich bis zu vier Einwechslungen erlaubt. Bei den Junioren dürfen bis zu vier Spieler/innen eingewechselt werden, wobei in den Kreisen gesonderte Regelungen möglich sind. In Freundschaftsspielen sind Abweichungen möglich sofern der Schiedsrichter von beiden Teams vorab informiert wurde. Die Möglichkeit von Rückwechseln unterscheidet sich nach Feldgröße und Spielklasse:

  • Großfeld (ab C-Junioren): Es gibt normalerweise keine Rückeinwechslungen! Im Bereich der Alten Herren sowie in Pflicht- und Freundschaftsspielen auf Kreisebene (Männer, Frauen) können Sonderregelungen in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen werden.
  • Kleinfeld (D-Junioren abwärts): Rückeinwechslungen einer gewissen Anzahl an Wechselspielern (vier, bzw. nach gesonderter Regelung in den Kreisen) sind während der gesamten Spielzeit möglich.

Mittelrhein:
In Pflichtspielen dürfen bis zu drei, in Freundschaftsspielen bis zu sechs Spieler eingewechselt werden. In Freundschaftsspielen sind auch mehr Einwechslungen möglich, sofern die beteiligten Vereine eine Einigung erzielt und den Schiedsrichter vor Spielbeginn entsprechend informiert haben. Hier gibt es natürlich keine Unterschiede in den einzelnen Spielklassen. Nach einem Pilotprojekt im Jahr 2012 wird seit der Saison 2014/2015 das Instrument der Wiedereinwechslung in allen neun Fußballkreisen in der jeweils untersten Herrenspielklasse, also in der Kreisliga C oder gegebenenfalls in der Kreisliga D, sowie in der Kreisliga Frauen genutzt. Ein mehrfaches Ein- und Auswechseln eines Spielers ist möglich.

Niederrhein:
In den Herren-Kreisligen C und in allen Frauen-Kreisligen des gesamten Verbandsgebietes wird das Wiedereinwechseln von Spielern zugelassen. Nach wie vor dürfen drei Spieler in einem offiziellen Meisterschaftsspiel ausgewechselt werden. Das bedeutet, dass sich die Anzahl von 14 Spielern einer Mannschaft, die in einem Meisterschaftsspiel eingesetzt werden können, nicht erhöht. Allerdings können diese 14 Spieler in den Kreisligen C untereinander mehrmals wieder ein- und ausgewechselt werden. Diese Auswechslungen können allerdings nur in einer Spielunterbrechung mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden. Ob diese Regelung angewandt wird, entscheiden die Kreise in eigener Zuständigkeit.

Niedersachsen:
Flexibilisierung des Spielbetriebs heißt das Motto in Niedersachsen. Deshalb sind auf Kreisebene bei Männern und Frauen Rückwechsel erlaubt. Die Anzahl unterscheidet sich von Kreis zu Kreis. Bei den Ü-Teams gibt es diese Regelung schon seit längerer Zeit, hier hängt die Anzahl von der Mannschaftsgröße ab. Generell erlaubt der Verband drei Einwechslungen.

Rheinland:
Im Herrenbereich sind in der untersten Spielklasse drei Rückeinwechslungen erlaubt, Frauenteams dürfen in allen Kreisklassen vier Spielerinnen rückeinwechseln. Im Jugendbereich besteht diese Möglichkeit ebenfalls. Fünf Spieler dürfen von den A- bis zu den C-Junioren rückeingewechselt werden, für alle jüngeren Teams gibt es keine Begrenzung. Generell sind bei den Frauen vier Einwechslungen möglich, bei den Herren drei.

Saarland:
In den Meisterschaftsspielen unterer, nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften (Kreisliga B) der Herren und Frauen können beliebig viele Spieler mehrmals ausgetauscht werden. In der Kreisliga A der Herren können bis zu vier Spielerwechsel durchgeführt werden, wobei ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden kann. Frauenteams dürfen in Pflichtspielen vier Spielerinnen mehrmals austauschen. Von der Bezirksliga bis hin zur höchsten saarländischen Spielklasse sind generell drei Einwechslungen erlaubt.

Sachsen:
Im Herrenbereich sind drei Wechsel erlaubt, eine Einwechslung mehr ist bei Spielen der Frauenteams, der A- und B-Junioren, sowie der B-Juniorinnen möglich. Für die jüngeren Altersklassen bis einschließlich der C-Juniorinnen und C-Junioren erlaubt der Verband sogar sieben Einwechslungen. Rückwechsel sind in folgenden Spielklassen gestattet:

  • Alte Herren: ohne Begrenzung möglich
  • in Spielen auf Kreisebene unterhalb der Kreisoberligen, wobei die KFV hiervon abweichende Regelungen treffen können
  • in Spielen auf Kleinfeld (alle Alters- und Spielklassen)
  • in Spielen der C-Junioren/-innen und der B-Juniorinnen (alle Spielklassen)
  • in Spielen des Senioren-, Freizeit- und Breitensports

Sachsen-Anhalt:
Im Herrenbereich dürfen die Mannschaften drei Einwechslungen vornehmen, bei Frauenteams sind je nach Spielklasse zwischen vier und sieben erlaubt. Auch im Jugendbereich sind bis zu sieben Wechsel möglich. Rückwechsel sind im Herrenbereich verboten, lediglich ab dem Ü 40-Bereich obliegt dem jeweiligen Kreis die Entscheidung über Rückeinwechslungen. Im Jugendbereich erlaubt der Verband hingegen bis einschließlich der B-Junioren sieben Rückwechsel und auch im Frauenbereich besteht diese Möglichkeit – allerdings nur auf Kreisebene.

Schleswig-Holstein:
Generell sind sowohl bei Herren- als auch bei Frauenteams drei Einwechslungen erlaubt. Ausnahmen gibt es im Herrenbereich bis zur Kreisliga A und bei den Frauen bis zur Schleswig-Holstein-Liga. In diesen Spielklassen erlaubt der Verband Rückeinwechslungen und die Anzahl der möglichen Einwechslungen erhöht sich auf vier.

Südbaden:
Im Herrenbereich dürfen die Mannschaften in Verbandsspielen drei Einwechslungen vornehmen, bei Pokalspielen erhöht sich die Anzahl auf fünf. Frauenteams erlaubt der Verband in allen Wettbewerben fünf Wechsel. Rückeinwechslungen sind im Herrenbereich allerdings nur in der Kreisliga C gestattet, für Frauenteams besteht diese Möglichkeit in der Kreisliga A und B.

Südwest:
Generell können drei Spieler in allen Klassen und Ligen eingewechselt werden. Rückwechsel (3) sind lediglich in der untersten Spielklasse erlaubt.

Thüringen:
Im Herrenbereich dürfen generell drei Spieler eingewechselt werden. In der untersten Kreisspielklasse können sogar beliebig viele Spieler zum Einsatz kommen - und auch der Rückwechsel ist hier möglich! Ansonsten sind Rückeinwechslungen während eines Spiels lediglich im Nachwuchsbereich gestattet. Auf Landesebene erlaubt der Verband vier, auf Kreisebene (unterste Spielklasse) beliebig viele Wechsel.

Westfalen:
Generell sind drei Einwechslungen erlaubt. Rückeinwechslungen erlaubt der Verband für die Kreisliga B im Herrenbereich und alle Kreisligen im Frauenbereich. Pokalspiele sind von dieser Regelung ausgenommen. Eine Sonderregel gibt es bei den Alten Herren: "Spiele der AH-Mannschaften (auch Turnierspiele und andere Wettbewerbe) sind Freundschaftsspiele. Für diese Spiele können die Vereine sowohl über die Höchstzahl der Auswechselspieler als auch über den Wiedereinsatz bereits ausgewechselter Spieler eine besondere Regelung vereinbaren, welche dem Schiedsrichter vor dem Spiel mitzuteilen ist."

Württemberg:
Im Herrenbereich dürfen die Mannschaften bis einschließlich der Verbandsliga vier Einwechslungen vornehmen, ab der Oberliga sind nur noch drei erlaubt. Fünf Spielerinnen können im Frauenbereich ausgetauscht werden. Rückeinwechslungen sind bei den Herren (3) bis zur Kreisliga B, bei den Frauen (5) bis zur Bezirksliga, sowie bei allen Freundschafts- und Reservespielen gestattet.

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