Aktuell technische Probleme bei FUSSBALL.DE.

An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
Wir bitten um euer Verständnis.

Hilfe-Center

Hilfe-Center

Regionalliga

Regionalligen

Verbände

Verbände

Wenn Du dich bei unserer Community einloggst, kannst du Vereine und Mannschaften als Favoriten speichern und direkt von hier aus schnell und einfach erreichen.

Matchkalender

Begegnungen in deiner Nähe

{{typeaheadInput.text}}

* Pflichtfelder

Amateurstatistiken

{{shop.menuLabel}}

Flyeralarm Teamshop

Holt euch mit den Teamshops einen auf euren Verein zugeschnittenen und kostenfreien Onlineshop.

Alle Teammitglieder und Fans können dort ganz einfach ihre Mannschaftsausstattung von Zuhause aus bestellen. Somit müsst ihr keine Zeit mehr mit aufwändigen Sammelbestellungen verschwenden. Außerdem gibt es keine Mindestbestellmenge und ihr erhaltet exklusive Rabatte (bis zu 50%), sowie euer Teamlogo stets gratis auf die Textilien gedruckt.

Kooperation |18.12.2019|07:15

Sepp-Herberger-Tag: Fest für Schule & Verein

Gemeinsame Veranstaltung von Grundschule und Fußballverein: Sepp-Herberger-Tag (SHT).[Foto: DFB]

Anzeige

Der Sepp-Herberger-Tag (SHT) ist eine gemeinsame Veranstaltung von Grundschule und Fußballverein und eignet sich ideal, um eine Kooperation zu starten oder zu festigen. Wer die Kooperationsvereinbarung für einen Sepp-Herberger-Tag, die beide Institutionen unterschreiben, beim Servicebüro einreicht, nimmt Teil am Projekt "Gemeinsam am Ball". FUSSBALL.DE beantwortet alle Fragen zur Förderung.

Welche Bedingungen müssen für eine Unterstützung erfüllt werden?

  • Mitmachen bzw. bewerben können sich ausschließlich Grundschulen und gemeinnützige (Fußball-)Vereine in Deutschland.
  • Der SHT wird gemeinsam als Kooperationsevent durchgeführt und findet idealerweise auf dem Sportplatz des Fußballvereins statt. Ersatzweise können die Veranstaltungen auch auf dem Schulgelände, dem Sportplatz der Schule oder in geeigneten Sporthallen ausgetragen werden.
  • Im Mittelpunkt des SHT steht ein Fußballturnier für die Kinder der Grundschule. Dies kann als Klassenturnier, aber auch in anderen Formen durchgeführt werden. Daneben ist ein Rahmenprogramm vorgesehen, das die Kinder sinnvoll und abwechslungsreich beschäftigt. Verbindlich angeboten werden muss das DFB-Fußball-Abzeichen oder das DFB-Paule-Schnupper-Abzeichen sowie eine Mitmachstation zur Wahrung des Andenkens an Sepp Herberger. Das Material für die Durchführung des DFB-Fußball-Abzeichens oder das DFB-Paule-Schnupper-Abzeichen wird vom DFB gestellt, muss aber separat über die Homepage fussballabzeichen.de bestellt werden. Das Material zur Mitmachstation für Sepp Herberger wird im Materialpaket für den SHT automatisch mitversendet. Optional können weitere Programmpunkte das Rahmenprogramm ergänzen. Alle Informationen zum Veranstaltungstag finden sich in einer Organisationsbroschüre wieder, die im Materialpaket enthalten ist und hier zum Download zur Verfügung steht.
  • Idealerweise nutzt der kooperierende Klub die Möglichkeit, sich mit seinen Angeboten, z.B. im Rahmenprogramm oder bei der Siegerehrung, zu präsentieren.

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Grundschule und Fußballverein füllen die Kooperationsvereinbarung vollständig aus und schicken sie unterschrieben an das Servicebüro DFB-DOPPELPASS 2020. Zum Download:

Kooperationsvereinbarung für einen Sepp-Herberger-Tag – ein Fußballfest für Grundschulen und Fußballvereine

Nach Überprüfung der Angaben durch den DFB, die DFB-Stiftung Sepp Herberger und den zuständigen Fußball-Landesverband erhält der Ansprechpartner eine Anmeldebestätigung und eine Zu- bzw. Absage über die finanzielle Unterstützung durch die DFB-Stiftung Sepp Herberger in Höhe von 200 Euro

Gibt es Fristen für die Antragsstellung?

Anmeldungen für den Sepp-Herberger-Tag können jederzeit eingereicht werden, allerdings ist zu beachten, dass die Vergabe der Fördermittel durch die DFB-Stiftung Sepp-Herberger nach dem Motto "first come, first serve" geregelt wird. Die ersten 200 eingereichten Kooperationsvereinbarungen für das jeweilige Schuljahr erhalten nach erfolgreicher Durchführung eine Unterstützung in Höhe von 200 Euro.

Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

Nach Überprüfung der Angaben durch den DFB, die DFB-Stiftung Sepp Herberger und den zuständigen Fußball-Landesverband erhält der Verein eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 200 Euro, sofern er mit seiner Kooperationsvereinbarung unter den ersten 200 Einsendern war und den Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid vorgelegt hat. Die Auszahlung erfolgt unbar auf das Vereinskonto.

Materialpaket: Zur Durchführung des Sepp-Herberger-Tags erhalten die Grundschule und der Verein zusätzlich ein Materialpaket, das unter anderem aus einem Leitfaden, 100 Medaillen, Urkunden, adidas-Bällen und Ankündigungspostern besteht. Darüber hinaus gibt es Arbeitshilfen, die die Lehrkräfte unterstützen, um Sepp Herberger den Kindern im Vorfeld, im Unterricht oder am SHT selbst näher zu bringen. So gibt es zum Beispiel Arbeitsposter und -blätter, Malvorlagen und eine DVD "Das Wunder von Bern".

Worin liegt der Nutzen einer Kooperation für einen Fußballverein?

  • Stabilisierung der Nachwuchsarbeit
  • Gewinnung neuer Mitglieder
  • langfristige Bindung von Schülerinnen und Schülern an den Verein, über die Schulzeit hinaus
  • Kontakte und Erfahrungsaustausch zwischen Sportlehrkräften, Übungsleitern und Trainern
  • Erweiterung des sportpädagogischen Kenntnisstands
  • besondere Möglichkeiten der Talentsichtung und –förderung
  • Erschließung neuer Nutzungszeiten in Sportstätten
  • Popularitätssteigerung/Imagegewinn

Worin liegt der Nutzen einer Kooperation für eine Schule?

  • Erweiterung und Bereicherung des außerunterrichtlichen Schulsportangebots
  • Unterstützung der Lehrkräfte
  • Gesundheitsprävention
  • Bildung/Aufbau von leistungsstarken Schulmannschaften, Optimierung der Wettkampfvorbereitungen von Schulmannschaften
  • Verbesserung der materiellen Ausstattung
  • Unterstützung durch Vereine bei schulischen Veranstaltungen
  • Erweiterung des fachdidaktischen/-methodischen Kenntnisstands
  • Popularitätssteigerung/Imagegewinn

Im Rahmen des Projektes "Gemeinsam am Ball" unterstützt der DFB auch die Durchführung von Fußball-AGs, die gemeinsam von Schulen und Fußballvereinen organisiert werden: Alle Infos zur Förderung von Fußball-AGs.

Anzeige

Hinweis

Bitte prüft zunächst, das Spiel mit eurer Spielberichtskennung im DFBnet aufzurufen und die Torschützen selbstständig zu korrigieren. Wenn das nicht mehr möglich ist, ist eine Korrektur nur noch über den Staffelleiter möglich. Um den zuständigen Staffelleiter zu kontaktieren öffnet das betroffene Spiel hier auf FUSSBALL.de, klickt auf „Falsches Ergebnis melden“ und versendet das ausgefüllte Formular. Bitte verwendet die Kontaktfunktion nur, wenn euch diese Informationen nicht geholfen haben.
Für die Pflege der Staffeln, die Kontrolle und Freigabe der Ergebnisse ist der jeweilige Staffelleiter zuständig. Hinweise auf falsche oder fehlende Ergebnisse oder Tabellen richtest Du bitte an den zuständigen Staffelleiter. Wenn du über die Wettbewerbsnavigation zur entsprechenden Staffel gehst, findest du direkt unter der Liste der Begegnungen den Button „Falsches Ergebnis melden“ Dort kannst Du Dein Anliegen beschreiben. Bitte gib so viele detaillierte Daten wie möglich an, mindestens Mannschaftsart, Spielklasse, Gebiet und Spielnummer. Alternativ gelangst Du auch über das Profil deiner Mannschaft unten auf die aktuellen Wettbewerbe.

Lieber Fußballfreund,

du möchtest gern einen Beitrag, z.B. Musik, Fotos, Videos, Daten oder einen Zeitungsartikel (nachfolgend „Inhalte“) hochladen? Wir möchten dich an dieser Stelle gern nochmal daran erinnern, dass die Verantwortung für die von dir hochgeladenen Inhalte bei dir liegt. Bitte vergewissere dich also zunächst, ob die Inhalte unseren Vorgaben entsprechen (siehe die ausführlichen Bestimmungen unter „Community-Spielregeln“) und insbesondere ob du über die entsprechenden Nutzungsrechte an den Inhalten verfügst. Diese liegen in der Regel bei Dritten und nicht bei dir, wenn du Inhalte aus dem Internet (z.B. Fotos bekannter Personen, Videos oder Zeitungsartikel) kopierst und hochlädst.

Bitte beachte: Wenn du die Nutzungsrechte an den Inhalten nicht berücksichtigst, kann es zu kostspieligen Abmahnungen und weiteren Forderungen gegen dich kommen. Sofern wir hiermit direkt konfrontiert werden, sind wir berechtigt, deine Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung herauszugeben und mögliche Forderungen an dich weiter zu berechnen.

Weiter